Privatverkauf einer Einbauküche, Käufer möchte sich nicht an Vertragsvereinbarungen halten. Was kann ich tun?

10 Antworten

Ihr habt einen Vertrag.

Dieser Vertrag ist für beide Seiten gültig und verpflichtend.

Deine Bedingungen hast Du erfüllt, der Vertragspartner nicht.

Soweit ist die Rechtslage von außen betrachtet eindeutig.

Ich würde dem Käufer eine (schriftliche) Mahnung geben mit einer Frist, bis wann er den Kram zu bezahlen hat und ihn gleichzeitig in Kenntnis setzen, dass Du ansonsten gerichtliche Schritte einleiten würdest.

Ich glaube, dass Du mit Deiner Einschätzung richtig liegst und der Käufer möglicherweise aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Absicht hat, sich um die Zahlung zu drücken.

Vielleicht schrickt er zurück, wenn er liest, dass es ihm nun gerichtlich an den Kragen gehen soll und zahlt dann doch. Falls nicht, würde ich dann einen Anwalt aufsuchen.

Grüße, ----->

Ihr habt eine Ratenzahlung vereinbart. 

Steht im Vertrag irgendwo der Satz: ist eine Rate im Verzug so ist sofort der volle Betrag fällig.?

Dann wartet bis zum 15. Schaut ob sie bezahlt und dann geht per Mahnschreiben/ Gerichtliches Mahnschreiben gegen sie vor. 

Ob der Weg über eine Betrugsanzeige was bring wage ich zu bezweifeln.

Wozu eine Anzeige? Du willst doch Geld. Da musst du den zivilrechtlichen Weg gehen.

Wenn nicht gezahlt wird, Mahnung schicken. Wird noch immer nicht gezahlt, direkt ein gerichtliches Mahnverfahren ("Mahnbescheid") einleiten. Das kostet nicht viel und kann ggf. dazu führen, dass du zwangsvollstrecken lassen kannst.

Eine Anzeige macht keinen Sinn. Einen Betrugsvorwurf wird nicht zu beweisen sein. Daher wird die Sache dann ganz einfach eingestellt. Eine strafrechtliche Relevanz ist hier nicht gegeben.

Weiter. Bei diesem privaten Kaufvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht. Auch eine Reduktion des Kaufpreises aufgrund von Mängeln scheidet aus. Es war eine gebrauchte Küche und die Käufer konnten die Küche besichtigen. Der Kaufpreis ist unstrittig, die Zahlungstermine auch.

Das kannst du problemlos gerichtlich einfordern. Voraussetzung wäre natürlich, dass der Käufer auch zahlungsfähig ist. Die günstigste Lösung wäre dann erst mal die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides. 

Diese Ansprüche sind zivilrechtlicher Natur.

Bau die Küche aus.
Das wäre zwar dumm für Dich, da Du dann eine Küche zu viel hättest - aber ich bezweifle, dass die neuen Mieter es wirklich soweit kommen lassen würden.
Die werden vermutlich auf eine Küche angewiesen sein und wenn Du jetzt wirklich mit einem Transporter zum Ausbau vorbeikommen würdest (vermutlich würde schon einfach die Androhung reichen), dann knicken die wahrscheinlich ein.
So kurz vor Weihnachten eine neue, passgenaue Küche zu organisieren und zu bezahlen wäre vermutlich nicht in deren Sinne.

Viel Erfolg!

Anita1211  09.12.2016, 11:29

Erstmal die Zahlungsfristen abwarten, die vertraglich vereinbart wurden... sonst sitzt der Fragesteller ganz schnell selbst im Fettnäpfchen.