Privatkauf eines Autos und über Tisch gezogen, hat man eine Chance?

7 Antworten

Das größte Problem wird die Beweislast sein.
Hast Du Zeugen für die Aussagen des Verkäufers? Ist irgendetwas von den zugesicherten Dingen im Kaufvertrag?

Die Reifen werden vermutlich nicht DIE Reifen sein, mit denen der Verkäufer gefahren ist - die hat er allem Anschein nach verkauft.

Ohne Öl ist der - in meinen Augen - schlimmere Teil der Geschichte. Zwar gut, dass Du noch mit heilem Motor angekommen bist, aber WO ist das Öl geblieben? Oder anders gefragt, welchen Defekt hat der Wagen, damit das Öl entweichen konnte?

Anwalt:?
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn NEIN, dann solltest Du diesen Schritt nicht wagen, es könnte teuer werden.

Falls JA, such Dir einen guten Anwalt, besser: lass ihn Dir empfehlen (von Freunden, Bekannten, Familienkreis..). Anwälte behaupten gerne, das diese oder jene Angelegenheit eine gute Aussicht auf Erfolg hat und setzen die Schadenssumme gleich schon mal hoch an. Verständlich, denn diese ist die Grundlage des Honorars.

Lass Dich vom Anwalt (s.o.) erst einmal beraten im Falle einer Rechtschutzversicherung und entscheide dann über weiteres Vorgehen.

Dass Du betrogen wurdest, ist offensichtlich.
Somit hast Du auch ein Recht auf Entschädigung / Wiedergutmachung.
Jetzt musst Du "nur noch" das Recht bekommen....

Viel Glück dabei!

Grüße, ------>

Sandrine94 
Fragesteller
 21.01.2016, 22:18

Zeugen in dem Sinne gibt es leider nicht. Dabei waren meine Mutter und mein Vater. Aber da wir Familie sind wird dem nicht wirklich Glauben geschenkt. Im Kaufvertrag stehen leider nur die persönlichen Daten, KM-Stand und wann das Auto übergeben wurde etc. leider keine Mängel. 

Wenn ich es richtig verstanden hatte, hatte die Dame das Auto lange nicht mehr bewegt, sodass es zu dem Ölverlust kommen könnte.

Denkst du wir kommen mit einem Anwalt weiter ? Haben leider keine richtigen Beweise :(

everytime  21.01.2016, 22:22
@Sandrine94

autsch...ich weiß leider nicht wie der Vertrag aussieht aber wenn da
nur steht auto kauf eines Wagen NAME + WERT und beide unterschriften
sind drauf mit datum dann ist die Sache schon erledigt x:

Da beide Parteien (verkäufer + Käufer) unterschrieben haben. Eine Willenserklärung ist abgegben.

Dennoch:

die
Bremsen völlig runter seien, KEINEN! Schluck Öl hatte, die Zündkerzen
hinüber waren. 124000km nun ist er bei 135000km (mit einem akkubohrer
oder Bohrmaschine kann man das runterdrehen oder hochdrehen den Kmh
stand). Niemals ist es möglich neue Bremsen bei so wenigen Kilometern
abzufahren!

In der Anzeige stand, dass das Auto in einem technischen top Zustand wäre!

Das sind doch schon klare Zeichen von arglistische Täuschung.

Deine

Entscheidung was du jetzt dagegen tust aber gefallen lassen würde ich es

aufjedenfall nicht!

An deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen. Aber lass dich nicht unter druck setzen wenn einer meint "den anwalt musst du nehmen!"

PoisonArrow  21.01.2016, 22:23
@Sandrine94

Ja wie ich schon sagte, die Beweislast ist das größte Problem.

By the way; ein Auto, dass nicht bewegt wird - aber ansonsten technisch ok ist - verliert keinen Tropfen Öl.

Eine Beratung beim Anwalt würde ich in jedem Fall in Anspruch nehmen.

Grüße, ----->

Du musst es mal erklären: Du fährst ein Auto Probe, schaust nicht nach Öl und Kühlwasser, stellst fest, daß die Bremse nicht richtig funktioniert. DAnn lbehauptet der Verkäufer, er haben die Bremse vor einem Jahr reparieren lassen. Die Bremsen müssen JEDERZEIT funktionieren, ohne wenn und aber. Nicht vor einem JAhr, sondern im Moment der Probefahrt. Und dann kaufst Du die Möhre, weil der verkäuferbehauptet, alles sei in Ordnung? Hatte er Dich hypnotisieret? Oder war es Dein absoluter Traumwagen und der Verstand hat ausgesetzt?

Warum kaufst du ein Auto, wenn du schon bei der Probefahrt mangelhafte Bremsleistung feststellst? Manche Sachen werde ich nie verstehen.

Ich sehe wenig Chancen. Bremsen unterliegen einem Verschleiß, und da du nicht nachweisen kannst dass dir neue Bremsen versprochen wurden wird es schwer dass als Mangel auszulegen. Würde die Gewährleistung ausgeschlossen, müsstest du auch noch Vorsatz beim Käufer nachweisen.

Hier stellen sich vorab 2 Fragen 

Zunächst mal wäre wichtig zu erfahren, ob die Zusagen zum technischen Top-Zustand und dem Zeitpunkt der Bremsen-Erneuerung vertraglich festgehalten wurden oder auf anderem Wege beweisbar sind. 

Weiter wäre es interessant, ob die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausgeschlossen wurde. 

Ein gebrauchtes Auto mit 135.000 km ist kein Neuwagen. Es ist mit gewissen Verschleiss- und Alterserscheinungen zu rechnen. Weiter sollte eigentlich klar sein, dass man zur Besichtigung eines Autos entweder selbst gewisse Kenntnisse haben sollte oder jemanden, der sich auskennt, mitnimmt. 

Sind die Aussagen Vertragsbestandteil geworden? Sind diese Vereinbarungen beweisbar? Wenn ja, hast du einen Aufhänger, auf dessen Grundlage du Nachbesserung fordern könntest. Allerdings hättest du vor der Reparatur die Mängel erst mal reklamieren und dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müssen. 

Wurde die Gewährleistung, wie es bei Privatverkäufen eigentlich üblich ist, ausgeschlossen, hast du, wenn keine definitiven vertraglichen Eigenschaften zugesagt, aber nicht eingehalten wurden, schlechte Karten.

Hallo Sandrine94

Bei Privatverkauf gilt:Gekauft wie besehen.Das ist offensichtlich gemacht 

worden.

Das liegt daran das die STVO besagt das der Halter des Fahrzeuges 

verantwortlich ist für die ordnungsgemäße Verkehrssicherheit des 

Fahrzeuges.

Dadurch entfällt die Haftung des Sachmangels für den Privatverkäufer.

Wird vorsetzlich ein Sachmangel verschwiegen dann kann ein Anwalt helfen.

Auf Grund deiner Beschreibung entfällt eine vorsetzliche Verschwiegenheit 

des Sachmangels.

Das ist eine nicht hinnehmbare Regulierung.

Erklärung:

Wird ein Fahrzeug privat verkauft,wobei es sich um ein Markenfahrzeug 

handelt,muss der Verkäufer Werkstattbelege vorlegen die eindeutig behobene 

Sachmängel dokumentieren.

Werkstattbelege können Fachwerkstätten sein und freie Werkstätten die von 

Automobilherstellern ein original Zertifikat bekommen haben.

Hintergrund:Die gesetzliche  Unversertheit von Leib und Leben 

sind vorrangig.

Gruß Ralf

franneck1989  22.01.2016, 07:40

Bei Privatverkauf gilt:Gekauft wie besehen

Blödsinn. Solch eine Regel gibt es nicht.

muss der Verkäufer Werkstattbelege vorlegen die eindeutig behobene Sachmängel dokumentieren

Auch solch eine Regelung gibt es nirgendwo.

Meinst du das ernst oder denkst du dir zum Spaß so etwas aus?

rallytour2008  22.01.2016, 07:55
@franneck1989

Denken ist für mich nicht effizient genug.Wer das Markenrecht nutzt damit Menschenleben gefährdet werden macht sich strafbar.Das mag in der Vergangenheit der Fall gewesen sein,ist in 2016 nicht mehr aktuell.

Erklärung:Fahrzeuge die dem Transport von Menschen dienen sind nicht als Waffe im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.