Motorrad Verkauf, Käufer will auf arglistige Täuschung klagen?

5 Antworten

Wo soll das den arglistig sein, wenn er die schlechten Bremsen selber bereits bei der Probefahrt festgestellt hat? (Und Du es ihm gesagt hast). 

Dafür ist eine Probefahrt da.

Abgesehen davon: Wenn es sich durch Wechsel von Scheiben und Belägen erledigen lässt... Bremsscheiben und Beläge sind Verschleißteile.

Und angerostete Schrauben: Hätte er auch bei der Probefahrt bzw. Besichtigung feststellen können und bei dem Alter sicherlich nicht ungewöhnlich.

Bist Du sicher, dass er Polizist ist, oder will er Dir so nur Angst machen?

Was stand in Eurem Kaufvertrag zu Mängeln und zur Sachmängelhaftung?

Nach einem Kauf den Verkäufer mit Mängeln konfrontieren und Geld fordern, sowie gleichzeitig mit Konsequenzen drohen ist wohl neuerdings ein beliebte Masche.

Ich würde nicht drauf reagieren, oder ihm mitteilen, dass er Dich in Ruhe lassen soll und auf Anrufe etc. nicht mehr reagieren.

das das zündschloss manchmal hakelt und die Bremsen auch Geräusche machen

das steht auch so im Kaufvertrag??  ich kann beim besten Willen absolut keine Arglist erkennen; Gewährleistung wird bei einem KV eigentlich ausgeschlossen

die rostigen Schrauben hat er gesehen und bei dem Alter normal, das kannst vergessen

der Typ will dir Angst einjagen. 

Er sollte erstmal klagen... Aber 18 jahre alt ist eben nicht neu... Und Du musst auch nicht alles wissen 👍🏻 der soll echt überlegen ob er klagen möchte denn ich denke viele Chancen hat er nicht... Viel Glück

Wenn die Mängel vorher benannt wurden - oder am besten schriftlich fixiert waren, liegt keine Täuschung vor. Ansonsten kann er bei einem 18 J. alten Motorrad nicht all zu viel verlangen ! Wenn ihm das M. nicht gefällt, kann er es ja zurückgeben.

Bei gebrauchten Motorrädern insbesondere gilt immer gekauft wie gesehen. Normalerweise nimmt man eventuelle Mängel in den Kaufvertrag mit auf, du hast es jedoch mündlich mitgeteilt, so steht Aussage gegen Aussage. Der Käufer kann der Polizeipräsident höchstpersönlich sein, das ändert nichts an der Tatsache, dass er sich an geltendes Recht halten muss. Er soll die Rechnungen behalten, warte ab, was kommt, dann wehre dich ggf. mit einem Anwalt. Und bevor er klagt, sollte er dir noch anbieten, das Motorrad zurückzugeben.