Polizeistudium abbrechen, Rückzahlung der Anwärterbezüge?

2 Antworten

Rückzahlen musst du definitiv, wie viel ist aber vom Bundesland abhängig. In der Regel muss man aber die vollen Kosten zurückzahlen.

Jepe204 
Fragesteller
 15.03.2018, 18:52

Okay.

Wissen sie denn, wie lange man im SChichtdienst arbeiten muss und wann es möglich ist, in den Tagesdienst zu wechseln?

Sirius66  15.03.2018, 19:10

Nein. Selbsterhaltungskosten werden runter gerechnet.

Das ist bundeslandabhängig, müsste aber in deinen Unterlagen zu finden sein. Die Bezüge sind NICHT komplett zurück zu zahlen. Man rechnet eine Selbstbehalt runter, denn man muss(te) ja leben. Es sind auch Höchstbeträge definiert, die muss man ebenfalls nachlesen.

Du kannst auch einfach 2x durch eine Klausur fallen oder zum Medizinischen Dienst gehen und sagen, dass du das psychisch nicht schaffst. Vielleicht hast du Glück und man findet Gründe für eine PDU.

Klar sollte dir aber sein, dass dann der Polizei-Job Geschichte für dich ist. Überall.

Sowohl die landesweite Verwendung als auch der Schichtdienst war ja von vornherein klar. Das werden sie als Grund nicht gelten lassen. Du solltest dir etwas anderes einfallen lassen. Schlafstörungen und Ängste sind immer gut. Das wird einem dann aber auch auf die Stirn gestempelt.

Chancen auf eine geregelte Arbeitszeit bieten sich am ehesten in einer Kripo. Wann und ob überhaupt man einen solchen Job ergattert, steht in den Sternen.

Gruß S.

Jepe204 
Fragesteller
 15.03.2018, 22:08

Mir war das natürlich auch im Voraus auch schon bewusst. Trotz allem mache ich mir immer mehr Gedanken darüber und mir fällt die Entscheidung nicht leicht. Ich bin sehr unentschlossen, weil ich keine falsche Entscheidung treffen möchte.

Gibt es denn noch andere Alternativen, um in den Tagesdienst versetzt zu werden?..

Charisma123  13.01.2019, 23:50

Muss man gar keine Bezüge zurückzahlen, wenn man 2x durch eine Klausur fällt oder sich bei medizinischen Dienst meldet? Falls ja klingt das für mich irgendwie zu "einfach" 2x durch eine Prüfung zu fallen und schon nichts mehr zurückzahlen zu müssen...

Sirius66  14.01.2019, 07:48
@Charisma123

Doch, so ist es. Du musst nur zurückzahlen, wenn du mutwillig/freiwillig aufhörst.

Beim Versagen in Klausuren nimmt man das nicht an. Dabei muss man dazu sagen, dass ein leeres Blatt durchaus so gewertet werden kann.