Polizeikontrolle - Muss ich mich ausweisen?

7 Antworten

Hallo Schubi95,

in Deutschland gibt es keine Pflicht sich gegenüber einem Polzisten auszuweisen. Hast Du bei einer normalen Kontrolle keinen Personalausweis dabei hat das Ganze keine negativen Auswirkungen.

Handelt es sich um eine Fahrzeugkontrollen, musst Du allerdings, Führerschein und Fahrzeugpapiere vorlegen können, aber ein Ausweis ist auch hier nicht erforderlich.

Es gibt natürlich Situationen wo man sich gegenüber einem Polizisten ausweisen muss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Du eine Straftat begangen hast und erst einmal festgestellt werden muss, wer Du überhaupt bist. Zwar kostet das kein Bußgeld oder sonst eine Strafe, wenn Du den Ausweis nicht dabei hast, aber die Polizisten werden Dich zwecks Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle nehmen.

Aber in Deiner Frage geht es Dir wenn ich Dich richtig verstehe, gar nicht so sehr da drum, ob Du Dich ausweisen musst, sondern eher ob sich die Polizisten am Beginn der Kontrolle auch Dir gegenüber ausweisen müssen.

Dann stelle ich mal eine Gegenfrage:

Wenn Dir die Polizisten ein Schriftstück vor die Nase halten, wüsstest Du dann, ob der Ausweis echt ist, bzw. weißt Du überhaupt wie ein echter Polizeiausweis aussieht und vor allem welche fälschungssicheren Merkmale so ein Ausweis hat.

Schau Dir mal den nachfolgenden Link an. Auf der Seite ist mal eine kleine Auswahl von Polizeiausweisen angezeigt:

https://www.google.de/search?q=polizeiausweis&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=Bi3bU5iHH4mp0QXDtIDoAg&ved=0CAYQ_AUoAQ&biw=1600&bih=747

Wie Du hier im Link sehen kannst, hat jedes Bundesland völlig unterschiedliche Dienstausweise, die sich in Form, Farbe, Große und Ausführung gravierend voneinander unterscheiden. Und als wenn das nicht langen würde, haben einige Bundesländer auch noch verschiedene Modelle.

Ich wette, wenn Du Dir das was ich Dir eben geschrieben habe durch den Kopf gehen lassen hast, wirst Du feststellen, dass es im Grunde genommen gar nicht viel bringt Dir einen Ausweis zeigen zu lassen, weil Du eh nie in der Lage wärst den Ausweis auf Echtheit zu überprüfen.

Fazit ist:

So wirklich viel bringt es Dir nicht, wenn Du die Polizisten nach dem Ausweis fragst.

Zu meiner Schande muss ich aber zugeben, ich weiß nicht in welchen Gesetz oder wo es sonst drin stehen könnte, ob ein Polizist gesetzlich verpflichtet ist sich selber auszuweisen, wenn er Uniform anhat.

Aber wie bereits angeführt, praktisch gesehen ist es völlig egal ob sich ein Polizist ausweisen muss oder nicht, hält Dir Jemand so einen Wisch unter die Augen, bezweifle ich, dass Du in der Lage wärst auch nur ansatzweise zu sehen, ob das überhaupt ein echter Ausweis ist.

Wenn Du aus welchen Gründen auch immer Angst hast, dass die Personen die Dich Kontrollieren keine echten Polizisten sind, kannst Du jederzeit die Polizeidienststelle anrufen und fragen ob die Personen die vor Dir stehen auch von der Polizei sind.

Schönen Gruß
TheGrow

PS: Ich schick Dir gleich noch einen Link der Polizei Niedersachsen zum Thema Dienstausweis. Blos hier habe ich schon einen Link eingefügt und einen zweiten sieht das Forum als SPAM an

Der Polizist, oder die Polizistin ist durch ihre Uniform mit Hoheitslogo schon ausgewiesen, dennoch kann man sich den Dienstausweis zeigen lassen da dieser vom Polizist mitzuführen ist.

Du selber musst Dich nicht unbedingt mit einem Personalausweis ausweisen können, wäre aber immer das beste. Auf jeden Fall sind nach Paragraf 111 des Ordnungswidrigkeiten Gesetzes wahrheitsgemäße Angaben über Name, Anschrift, Geburtsort, etc. dem Polizisten gegenüber zu machen.

Sollte der Polizist Zweifel an Deinen Angaben haben und er Deine Identität nicht zweifelsfrei feststellen können kann es passieren das der Rest auf der Wache geklärt werden muss.

Daher, lieber ein Dokument mit Lichtbild mit sich führen (Perso, Führerschein oder vergleichbares).

TheGrow hat schon viel wichtiges geschrieben.

Trotzdem habe ich noch ein paar Kleinigkeiten.

  1. Ein Polizist muss nachweisen, dass er ein solcher ist, wenn er eine "Maßnahme" trifft, also, etwas platt formuliert, irgendwas von einem Bürger will. Nicht nötig ist es u.U., dass man dabei in jedem Fall auch seinen Namen erkennt.

  2. Der "Ausweis" (kann auch eine Dienstmarke o.ä. sein) ist vorzuzeigen, wenn der betroffene Bürger das wünscht. Vorzeigen, nicht aushändigen.

  3. Das gilt nicht, wenn die Art der Maßnahme (eilig, schneller Zugriff...) das nicht zulässt. Dann ist es später nachzuholen. Ein Polizist muss ich auch dann nicht ausweisen, wenn der betroffene Bürger den Polizisten kennt und daher weiß, dass er Polizist ist.

  4. Ganz wichtig! Aus einem Fehlverhalten eines Polizisten ergibt sich zwar, dass man u.U. seinen Anweisungen nicht folgen muss, wenn die Umstände das zulassen. Aber man sollte sich nicht darauf verlassen, dass Gerichte das ggf auch so sehen. Die Zahl der Fälle, in denen fehlerhaftes Verhalten von Polizisten gerügt wurde, liegt weit unter dem statistisch Wahrscheinlichen. Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Sachen.

Noch was am Rande: Eine Identitätsfeststellung wird in der Regel auch ohne Ausweis (den man nicht dabei haben muss) durchgeführt. Dann werden die mündlich angegebenen Daten per Funkt abgeglichen.

Neben der Pflicht, auf Wunsch den Ausweis vorzuzeigen, hat ein Polizist auch die Pflicht zu erklären, wieso er jemanden kontrollieren will. "Einfach so" ist auch nicht drin.

Weiterlesen kann man in Kommentaren zum Polizeiaufgabengesetz.

Soweit ich weiss, wenn sie die polizeiliche Dienstkleidung trägt, ist sie nicht verpflichtet sich auch dir gegenüber auszuweisen...kann aber von Bundesland und überhaupt Land unterschiedlich sein. Du musst dich dann aber soweit ich weiss ausweisen, ob nun mit dem Perso oder was anderem egal.

Ja in Deutschland gibt es eine Ausweispflicht. Das bedeutet nicht dass du deinen Perso immer mitführen musst, aber du musst dich immer ausweisen können. Aber wenn es kein Polizist ist musst du garnichts.

AurorasDawn  01.08.2014, 00:58

Es geht ja um die Situation, wenn sich der Polizist selbst nicht als Beamter ausweisen kann.

blackurant  01.08.2014, 01:04
@AurorasDawn

ups glatt überlesen... soweit ich weiß muss sich ein Polizist genauso ausweisen können wie man es selbst auch muss. Man kann immer den Dienstausweis des Polizisten verlangen.

oppenriederhaus  01.08.2014, 01:06
@AurorasDawn

Glaub mir, er kann sich ausweisen ! Ausser seiner Dienstkleidung hat er natürlich auch seinen Dienstausweis bei sich.

Schubi95 
Fragesteller
 01.08.2014, 01:08
@oppenriederhaus

Genau das konnte eine Polizistin bei meinem Vater eben nicht, als er sie nach ihrem Dienstausweis gefragt hat und daher stelle ich die Frage. Gibt es vielleicht irgendwelche Gesetze oder Vorschriften in denen das klar geregelt ist?

blackurant  01.08.2014, 01:12
@Schubi95

was hat die polizistin denn gesagt warum sie sich nicht ausweisen kann?

Schubi95 
Fragesteller
 01.08.2014, 01:16
@blackurant

Laut meinem Vater hat sie einfach gesagt, dass sie ihren Ausweis nicht dabei habe.