Pflichtpraktikum, Job und Versicherung?
Hallöchen!
Ich habe heute nun endlich einen Praktikumsplatz für mein Pflichtpraktikum bekommen. Direkt stellt sich mir die Frage, ob ich denn meinen Werkstudentenjob behalten kann?
Online finde ich zu 80% "ja, denn das Pflichtpraktikum zählt zur Ausbildung und ist demnach gesondert" und 20% "nein, denn du darfst ja maximal 20 Std (Praktikum 40 Std) arbeiten".
Wenn ich nun doch meinen Werkstudentenjob behalten darf stellen sich mir weitere Fragen zur Versicherung:
Ich bin momentan noch bei meinen Eltern in der PKV bei der Allianz familienversichert. Bleibt das während des Praktikums so?
Oder muss ich, wenn ich Praktikum und Job behalten möchte, mich anders versichern? Die Allianz hat ja jährlich eine Freibetragsgrenze von ca. 9200€. Zählt das Gehalt welches ich im Praktikum verdiene dazu?
Danke im Voraus für die Antworten!
Grüße,
Devrith
4 Antworten
Ja, kannst du, da Pflichtpraktikum und statt Schule/Uni ja das jetzt deine Hauptbeschäftigung ist. Anders wäre es bei einem freiwilligen Praktikum in den Ferien.
Hier mal Infos zur Werkstudententätigkeit: https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php#werkstudenten-privileg
Zum Pflichtpraktikum gilt laut der minijob-zentrale.de folgendes: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html
wie z.B.: Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums
Wer ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ausübt, ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung besteht zudem keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es nicht an.
Gruß siola55
Ich bin momentan noch bei meinen Eltern in der PKV bei der Allianz familienversichert...
Also die PKV kennt keine kostenlose Familienversicherung über die Eltern und wäre bei einer Werkstudententätigkeit auch gar nicht möglich, ausser du hast bisher max. 450€ mtl. Bruttolohn verdient...
Die kostenlose Familienversicherung über die Eltern gibt es nur bei der GKV! Und hierbei sind Alters- u. Verdienstgrenzen zu beachten:
Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro, bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) 450 Euro nicht übersteigen.
https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Wenn du über deine Eltern privat versichert bist, ändert sich der Versicherungs-Status dadurch nicht. Das Pflichtpraktikum führt ja nicht zu einer eigenen Pflichtversicherung.