Pfändung geld weg trotz Vereinbarung?

2 Antworten

Ich zahle monatlich 200 Euro an die Kanzlei und die vereinbaren selber die Höhe der Raten mit den Gläubigern sodass ich nur eine Summe an die Kanzlei mtl überweise.

Was ist denn das für ein Kuddelmuddel?

Wenn Du ein P-Konto hast, kannst Du Dir für die Kindergeldnachzahlung eine sog. P-Konto-Bescheinigung besorgen, sofern es noch nicht zu spät ist.

Eventuell reicht hierzu auch bereits die Vorlage des Bescheides der Familienkasse, aus welchem die Nachzahlung hervorgeht, beim kontoführenden Geldsinstitu.

Dann muß dieses Geld nach meinem Kenntnisstand freigegeben werden.

Die Ratenzahlungsvereinbarung, die Du offenbar über den Anwalt mit dem Gläubiger geschlossen hast, schützt grundsätzlich nicht vor einer Kontopfändung.

Vielleicht solltest Du Deinen Anwalt darüber informieren, so daß dieser ggf. den Gläubiger dazu bewegen kann, die Pfändung zurückzunehmen oder ruhend zu stellen.

An wen zahlst Du denn die monatlichen Raten? An Deinen Anwalt oder an den des Gläubigers?

Mit dem Anwalt reden.