Personalausweis abgelaufen -> noch einmal komplette Gebühr für Führerscheinprüfung zahlen?

9 Antworten

Erstens finde ich es nicht korrekt, dass er wegen des abgelaufenen PAs einen solchen Wirbel macht. Bei Deiner Anmeldung zum Fürerschein war er noch gültig, die Unterlagen wurden ja auch bei der Führerscheinstelle der Kommune eingereicht und sind dort bestätigt worden (sonst könntest Du gar keine Prüfung machen) und auch wenn Dein PA jetzt abgelaufen ist, existierst Du ja schließlich immer noch!

Ich würde mich bei der DEKRA direkt über dieses Vorgehen beschweren!

Außerdem kannst Du einmal über den ADAC anfragen - oft geben die auch Leuten eine Auskunft in solchen Fällen, die keine Rechtsschutzversicherung des ADAC haben. Und frage doch einmal bei der Führerscheinstell Deiner Stadt an, was das soll - evtl. kann Dir auch jemand beim TÜV (also der Hauptkonkurrenz der DEKRA) dazu mehr sagen!

Slebst wenn, dann hätte er Dich die Prüfungsfahrt machen lassen müssen - er hätte die Herausgabe des Führerscheins ohne Vorlage eines gültigen PA verweigern können. Das wäre m.E. das normale Vorgehen.

Ich finde, dass es schon Abzocke ist. Bei der Vorlage des Personalausweises geht es ja darum zu überprüfen, ob es sich auch tatsächlich um die selbe Person handelt. Es ändert ja nichts an der Tatsache, auch wenn der Ausweis vielleicht um paar Tage abgelaufen ist.

Ich fürchte auch, dass das so in Ordnung ist. Schließlich hast du die Pflicht, deine Personaldokumente auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wobei ein Monat in meinen Augen eigentlich kein Grund ist zum rumscheissen.

Die Prüfung ist durch dein Verschulden nicht erfolgt. Du bist dazu verpflichtet immer einen gültigen Personalausweis bei dir zu führen.

Weil dies nicht der Fall war, wie gesagt, durch dein Verschulden, ist das halt so.

Aronphoenix  06.12.2010, 11:37

"Du bist dazu verpflichtet immer einen gültigen Personalausweis bei dir zu führen." Na dann zeig mir mal wo das stehen soll.

Dabbel  06.12.2010, 11:44
@Aronphoenix

Da wird er vergebens suchen... das steht nirgends.

Verbuch es einfach als "Lehrgeld"