Patent und tod des erfinders...?

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Die Erbfolge hängt von Testamenten und der Verwandschaft ab. Ob es Patente gibt, ist für die Erbfolge irrelevant. Die Erben übernehmen nahezu alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Es gibt natürlich auch Rechtsverhältnisse die mit den Tod enden, das spielt hier aber keine Rolle.

und die Firma als Anmelder drin stehen?

Dann ist die Firma Patentinhaber und nicht der Erblassers. Das ist nicht ungewöhnlich, sonderen eher die Regel. Sofern der Erblasser auch Gesellschafter der Firma war, erben die Erben auch die Gesellschafterstellung. Bei Gesellschaften kann es aber Sonderregel für den Erbfall im Gesellschaftervertrag geben.

Anelien 
Fragesteller
 20.10.2013, 22:35

Danke sehr :)

Zunächst einmal kann eine "Firma" kein Träger von Rechten und Pflichten sein.

Wenn eine juristische Person ein Patent besitzt und der eigentliche Erfinder stirbt, gehört das Patent ja nicht zur Ermasse des Erfinders sondern steht immer noch im Eigentum der juristischen Person. Das Patent wird also nicht vererbt!

Anelien 
Fragesteller
 20.10.2013, 22:08

Die Rechte aber kann man erben dachte ich soweit ich richtg gelesen habe o.o

HH1887  22.10.2013, 23:11
@Anelien

Natürlich kann man Rechte erben, aber wenn eine "Firma" ein Patent "besitzt", wird das ja nicht vererbt, nur weil der Erfinder stibt. Die "Firma" "besitz" das Patent ja unabhängig vom Erfinder.