Parkplatz einkaufscenter, wer hat Vorfart?
Hallo,
vor dem Parkplatz steht " Hir gilt Straßenverkehrsordnung"
Das rote Auto steht vor einer weißen Linie. Das Blaue Auto fährt vorbei.
Ist die weiße Linie ne Haltelinie, wo man dem blauen Auto die Vorfahrt gewährt ?
11 Antworten
Im Zweifel, rechts vor links
dann fährt man dem blauen rein?
Ist die weiße Linie ne Haltelinie, wo man dem blauen Auto die Vorfahrt gewährt ?
Nein, das ist nur eine Empfehlung für eine Fahrspur, und um zu signalisieren, das dieser Abschnitt kein Parkraum ist, sondern die Fahrspur für ein- und ausfließenden Verkehr. Vorrang hat der Blaue trotzdem nicht.
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen durchgezogene Linien nicht überfahren werden. (Bussgeld 30 Euro mit Gefährdung und Unfall noch mehr). Also können die Linien keinen verkehrsführenden Sinn nach der StVO haben.
Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen besondere Rücksichtnahme. Und zwar nicht nur wegen der dort ein- und ausparkenen Fahrzeuge, sondern ganz besonders wegen der Fussgänger, die sich dort zwangsläufig ja bewegen. Deshalb gibt es da nur ganz wneige Fälle, wo, im Falle einer Kollision, nur einer 100% den Schaden begleichen muss. Ein denkbarer solcher wäre z.B,. wenn jemand in ein geparktes Auto, in dem niemand sitzt, hineinfährt. Denn von einem geparkten Auto geht keine Betriebsgefahr aus. Der Schaden wäre zu 100% vom Versicherungsnehmer des fahrenden fahrzeuges zu übernehmen.
Hier gilt die StVO. Schauen wir uns § 8 der StVO an der die "Vorfahrt" regelt. Dort steht folgendes:
§ 8 Vorfahrt(1) 1An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. 2Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. (1a) 1Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. 2Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
(2) 1Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. 2Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. 3Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. 4Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.
Also das Rote habe Vorfahrt. In der Fahrschule nicht aufgepasst?
Nein, eine "Haltelinie" gibts auf Parkplätzen nicht., der rote hat Vorfahrt, allerdings ist er beim Crash nicht zu 100 % Schuld, denn auf Parkplätzen gilt auch das "Gesetz" der gegenseitigen Rücksichtnahme
Wenn es eine Parkplzmarkierng is, ja, aber so sieht die Zeichnung nicht aus.
Ich sagte doch, das vor dem Roten Auto eine weiße Haltelinie ist.
Ja, aber als Parkplatzmarkierung müsste auch hinter dem Fahrzeug eine Linie sein.
Parkplatz ist untergeordnet - oder abgesenkter Bordstein
Also auf dem parkplatz bei Obi ist kein abgesenkter Bordstein.
Wenn beide sich auf dem Parkplatz befinden dann hat der ruhende Verkehr Vorrang - und da gibt es auch keine "Vorfahrt".
Wenn es knallt dann gilt da praktisch immer 50/50-Schuldaufteilung - außer einer war nachweislich viel zu schnell unterwegs.
Wenn da ne Linie wäre dann würde es den Parkplatz auf diesen Teil beschränken. Somit hätte der Blaue Vorfahrt.