Parken im Wendehammer?!
Hallo :) also unsere Straße ist eine Sackgasse mit einem kleinen Wendehammer am Ende in einer 30er Zone. Der Wendehammer ist rechteckig, also wie ein T aufgebaut. Man kann dort nicht mit einem Zug wenden und größere Fahrzeuge, wie Müllwagen, können da überhaupt nicht wenden. Meine Frage ist nun, ob ich dort parken darf oder nicht. Es sind dort keine Parkverbotschilder und wenn man dort parkt ist das wenden immernoch möglich. Mir ist natürlich bewusst, dass Einfahrten freigehalten werden müssen und so, aber ich bin mir trotzdem nicht ganz sicher, ob ich dort parken darf, weil ich Heute von einer Nachbarin ziemlich unfreundlich angemacht wurde man dürfe das nicht... Kennt sich jemand damit besser aus und kann mir helfen? Vielen Dank!
5 Antworten
Eine abschließende Antwort wirst Du ohne Bild nicht bekommen.
Grundsätzlich aber gilt:
- § 1 StVO Grundregeln: (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- § 12 StVO Halten und Parken: (1) Das Halten [und damit auch das Parken] ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- § 12 StVO Halten und Parken: (3) Das Parken ist unzulässig: 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- Darüber hinaus alle anderen Bestimmungen des §12 StVO und §41 StVO [Beschilderung]
Auch wenn hier Deiner Beschreibung nach kein Halte- oder Parkverbot durch Verkehrszeichen angeordnet ist kann das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der Fall sein.
An den Ecken darfst du jeweils Parken, z. Bsp. ist bei uns in der Nähe eine Ähnliche Straße, da Stehen Am Ende sogar Häuser und Autos.Solange kein Halteverbot ist, du kannst natürlich auch fragen.Hoffe ich konnte helfen, LG SuperMario2
In den äußeren Ecken sollte es niemanden stören...
Grundsätzlich darf man, wenn man § 12 StVO beachtet - rechte Fahrbahnseite, Einfahrten etc. + keine Verkersschilder aufgestellt sind...