Parken im Wendehammer?!

5 Antworten

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Grundsätzlich aber gilt:

  • § 1 StVO Grundregeln: (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
  • § 12 StVO Halten und Parken: (1) Das Halten [und damit auch das Parken] ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • § 12 StVO Halten und Parken: (3) Das Parken ist unzulässig: 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  • Darüber hinaus alle anderen Bestimmungen des §12 StVO und §41 StVO [Beschilderung]

Auch wenn hier Deiner Beschreibung nach kein Halte- oder Parkverbot durch Verkehrszeichen angeordnet ist kann das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der Fall sein.

An den Ecken darfst du jeweils Parken, z. Bsp. ist bei uns in der Nähe eine Ähnliche Straße, da Stehen Am Ende sogar Häuser und Autos.Solange kein Halteverbot ist, du kannst natürlich auch fragen.Hoffe ich konnte helfen, LG SuperMario2

In den äußeren Ecken sollte es niemanden stören...

Grundsätzlich darf man, wenn man § 12 StVO beachtet - rechte Fahrbahnseite, Einfahrten etc. + keine Verkersschilder aufgestellt sind...