Parken hinter einer nicht einsehbaren Kurve auf der Fahrbahn erlaubt?

10 Antworten

Warum seht Ihr nicht erst einmal in die StVO bevor Ihr Eure Frage stellt?
Darin wird alles beantwortet:

§ 12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig
1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2.im Bereich von scharfen Kurven,

Der Scheitelpunkt der Kurve ist unerheblich, Du spielst sicher auf den Schnittpunkt an Kreuzungen/Einmündungen an - den haben wir hier aber nicht. wenn ich die Situation richtig erfasst habe.

Wenn ihm mit Reden nicht beizukommen ist dann kannst Du ihn anzeigen.

DingDong07 
Fragesteller
 09.02.2017, 22:05

Gelesen habe ich den Text auch vorher. So selbsterklärend finde ich den persönlich aber leider nicht... Daher die Frage hier.

Crack  09.02.2017, 22:20
@DingDong07

Das die Stelle unübersichtlich ist beweisen Deine Erfahrungen.

Wenn Halten verboten ist dann logischerweise auch das Parken.

DingDong07 
Fragesteller
 09.02.2017, 22:27
@Crack

Naja, ich bin ja nicht allwissend. Es kann ja sein, dass es nur meine Meinung darstellt, dass es gefährlich ist, aber es dennoch regelkonform ist... Kann ja alles sein.

Am besten fragst du beim Ordnungsamt nach, die können die spezielle Sitatuion evaluieren.

Da es sich um ein Dorf handelt, habt Ihr wahrscheinlich keine eigene Polizeistation. Gehe mal zu der zuständigen Polizeistation und erkundige Dich dort, wie die gesetzliche Lage ist. Mache ein oder mehrere Fotos, um die Situation zu belegen. Und frage einfach mal nach, was das Verkehrsrecht dazu sagt. Dann bekommst Du eine fachkompetente Antwort.

Wir können hier nur rätseln, was Sache ist und das bringt Dir eigentlich nichts, denn wir kennen die Situation und das drumherum nicht.

Es gibt zwei Regelungen: Zum einen parkt man nicht in einer Kurve oder dahinter, zum anderen muß der Fahrer in einer Kurve (oder auch über eine Kuppe) damit rechnen, daß es Hindernisse nach dem Sichtfeld gibt.

Wenn der Typ so uneinsichtig ist und falls es die Rechtslage hergeben würde dort zu parken, gibt es noch die Möglichkeit sich beim Bürgermeister darüber zu beschweren und die Situation zu schildern, daß dort ein Parkverbot verhängt wird.

frag mal im ordnungsamt nach wie du dich verhalten sollst.