Unfallflüchtigen Anzeigen?
Hallo,
mein Auto wurde vor 2 Wochen von einem vor mir parkenden Auto mit Anhängerkupplung, beim Ausparken an der Stoßstange beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf 2500 Euro. Ein Glück habe ich es mir angewöhnt, Fotos von Autos zu machen die knapp neben oder vor mir parken. Ich hab es nämlich Satt, ständig auf irgendwelchen Vandalismusschäden sitzen bleiben zu müssen. Also ab damit zur Polizei gegangen, die meinen sie sehen von einer Anzeige ab, da er es höchst wahrscheinlich nicht gemerkt hat durch die Anhängerkupplung. Ich hätte Gnade vor Recht walten lassen, wenn sich der Typ wenigstens mal bei mir gemeldet hätte, aber nichtmal das scheint er für nötig zu halten. Die Kontaktdaten hatte er von der Polizei erhalten. Und ich bin völlig anderer Meinung als der Polizist. Man merkt immer etwas, egal wie leicht man hängen bleibt und 2500 Euro ist kein Smartrepair Kindergarten mehr, das ist in meinen Augen klare Unfallflucht und eine Straftat. Ich möchte mal den Polizisten sehen, wenn das sein Auto gewesen wäre.
Nun meine Frage: Habe ich trotzdem die Möglichkeit eine Anzeige zu erstatten ? Nicht das mich sowas aufgeilt, aber solchen Typen sollte das Handwerk gelegt werden, wie oft kommt es in Deutschland zu Vandalismus und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Normalerweise müsste die Justiz doch daran interessiert sein, sowas zu verfolgen ?
Mfg
8 Antworten
Du solltest den Polizisten darauf hinweisen, dass er bei Straftatbeständen eine Ermittlungspflicht hat.
So eine Anzeige kannst Du auch nicht zurückziehen, weil es sich um Strafrecht und nicht um Zivilrecht handelt und es sich um eine Tat handelt, deren Ahnung mit Strafe bedroht ist.
Also eine Straftat keine Ordnungswidrigkeit.
Bei Straftaten besteht Ermittlungspflicht von Amtswegen, zu entscheiden, ob der Verursacher das gemerkt hat, ist nicht Aufgabe der Polizei sondern des Gerichtes.
ja, Anzeige erstatten und es gibt auch vorsätzliche Autobumser. Gehen Sie zum Anwalt oder schreiben Sie alleine schriftlich eine Anzeige zur Staatsanwaltschaft und nicht zur Polizei hin. Beschreiben Sie da alles so wie hier auch mit Fotos anbei. Kopie für sich behalten.
Ich kann deinen Ärger durchaus nachvollziehen, die Taktik mit den Bildern führe ich selber auch seit einiger Zeit so aus.
In einigen Fällen ist es tatsächlich möglich, dass man ein Streifen (o.ä.) nicht hört. Bei einer Anhängerkupplung dürfte man den Zusammenstoß definitiv merken. Als Fahrerflucht gilt es letztlich, wenn man sich vom Ort entfernt hat und den Schaden ebenfalls bemerkt hat.
Wenn der Fahrer davon überzeugen kann, dass er nichts gemerkt hat, wäre er zu mindestens aus dem Aspekt der Fahrerflucht raus.
Da er tatsächlich die Dreistigkeit besitzt sich nach zwei Wochen nicht zu melden, würde ich definitiv eine Anzeige aufgeben. Schließlich hatte er die Möglichkeit, sich zu melden.
Wenn Du Anzeige erstatten möchtest, muss die Polizei sie aufnehmen.
Bei einem Schaden von 2.500 € würde ich das auch machen. Wenn sich der Polizist quer stellt, dann würde ich zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
1. 2500,- sind nicht "Portokasse", 2. die Polizei kann dir nicht vorschreiben ob du anzeige erstatten kannst oder nicht!! 3. der hat das hundertprozentig gemerkt. 4. wenn dem das so durchgeht machters wieder!! Also ab zur Polizei und anzeigen. wenn die sich wieder querstellen, Anwalt konsultieren.
Das Verhalten des Polizisten ist sowiso "merkwürdig" schliesslich war das Unfallflucht!
LG Opa