Originalrechnung?
Hallo, meine Frage vorweg: unsere Hausverwaltung und der Beirat wollen von uns eine Originalzeichnung. Zum Fall: unsere Wohnungstür haben wir in Vorkasse einbauen lassen. Wurde vorher alles genehmigt. Die Kopie (mit Stempel und Unterschrift) wurde 2015 anerkannt und unser Geld wurde ausgezahlt. Jetzt bei der letzten WEG Versammlung besteht man auf eine Originalrechnung. Dürfen die das. Die Originalrechnung möchte ich nicht ohne weiteres herausgeben.
Bitte nur antworten, die sich mit WEG Recht auskennen.
Danke
8 Antworten
... solche Türen gehören ja der WEG und hier wurde diese ja sogar bezahlt, was ich persönlich für sehr nobel halte.
Bei uns kommen die ET damit nicht durch.
Zudem halte ich das Wirtschaftsjahr 2015 für abgerechnet, damit hat sich die Rechnung erledigt.
Die Originalrechnung gehört in die Unterlagen der Hausverwaltung, da sie die Kosten übernommen hat.
Für Dich reicht doch eine RE-Kopie bzw. der entsprechende Kontoauszug. Da Du die Kosten erstattest bekommen hast, brauchst Du auch kein Original z. B. für die Steuererklärung.
Die Originalrechnung gehört in die Unterlagen der WEG, da diese die Tür bezahlt hat. Du kannst dir eine Kopie der Rechnung zu deinen Unterlagen legen!
Du kannst eine Fotokopie machen und diese von einem Notar beglaubigen lassen. Es gibt auch einige Behörden, die Beglaubigungen vornehmen.
das ist kein weg-recht, das ist allgemeines recht
es berührt hier nur zufällig weg-belange, aber es geht allgemein darum, ob man als nachweis nur orginale akzeptieren muss
ich denke schon