Ohne meine Erlaubnis haben 4 Lehrer auf der Klassenfahrt meinen Koffer kontrolliert. Dürfen sie das?

12 Antworten

Ich möchte nicht in der Haut der Lehrer stecken, wenn Du mit Deinem Butterfly-Messer ein Mini Columbine-Highschoolmassaker angerichtet hättest und im Rahmen der Ermittlungen der Satz fiele "Aber wir haben es allen 4 Lehrern gesagt, dass Alphakevin ein Butterflymesser dabeihat."

Insofern würde ich Deinem Zwergenaufstand mit großer Gelassenheit entgegensehen, selbst wenn es rein rechtlich nicht eindeutig zulässig war, Deinen Koffer zu durchsuchen....

Sonst gibt es mit Sicherheit auch noch das eine oder andere Stück Papier, das Deine Mutter unterschreiben hat, ohne sich über die Tragweite im klaren zu sein.

Zua200 
Fragesteller
 11.09.2016, 13:29

sie hätten mich ja fragen können oder die Polizei rufen können

toomuchtrouble  11.09.2016, 15:37
@Zua200

...oder sie waren einfach sauer und ungeduldig, nachdem schon die kleine Lara zum 3.Mal den Bus vollgekotzt hatte und jetzt auch noch der Problemtyp der Klasse ein Butterflymesser in seinem Gespäck hatte und "einen auf dicke Hose" macht.

Außerdem.... dass gleich 4 Lehrer gemeinsam das Recht beugen, um Deine Unterwäsche zu durchsuchen, sollte Dir zu denken geben.


Adamantan  11.09.2016, 17:00
@Zua200

Es wäre Dir also erheblich lieber gewesen, wenn die Polizei _OFFIZIELL_ Deine Sachen durchsucht? Dir ist schon klar, dass BFM in Deutschland verboten sind? Das hätte also Konsequenzen nach sich gezogen.

Ja. Hier lag ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vor, die die Sicherheit aller gefährdet hätte.

Haben sie es denn gefunden? Und Anzeige gegen dich erstattet?

OnkelSchorsch  11.09.2016, 14:22

Tja, dazu sagt der FS ja nichts. Ich tippe mal auf ein verzogenes Kind, das jetzt einen Trotzanfall hat. :-)

atzef  11.09.2016, 16:50
@OnkelSchorsch

Der Fragesteller kann ja dem Ratschlag von Kuhlmann folgen und seine Eltern Beschwerde gegen das Handeln der Lehrer führen lassen.

Wenn die aber wirklich ein Butterflymesser gefunden haben, droht ihm dann automatisch ein Strafverfahren...:-)

Richtig, da keine Gefahr im Verzug war, hätten sie ohne Deine Erlaubnis nicht an Deinen Koffer gehen dürfen. Sie hätten Dich fragen müssen, ob es stimmt, was ihnen zu Ohren gekommen ist, dass Du nämlich ein Messer mit zur Klassenfahrt genommen hast.

Jetzt musst Du entscheiden, ob es sich lohnt, nach der Klassenfahrt dagegen vorzugehen. Vermutlich wirst Du zum Ergebnis kommen, dass es sich nicht lohnt, weshalb die vier Lehrer sich beim nächsten Mal erneut rechtswidrig verhalten und nicht erkennen werden, falsch gehandelt zu haben.

Achte wenigstens darauf, dass Du das Messer nach der Klassenfahrt wieder bekommst. Dein Eltern sollten den Hinweis geben, dass sie sich rechtliche Schritte vorbehalten, wenn das beim nächsten Mal wieder so abläuft.

Selbstverständlich hatte die Lehrer das Recht, das Messer einzusammeln, jedoch auf eine rechtlich korrekte Weise.

Gruß Matti

Zua200 
Fragesteller
 11.09.2016, 15:14

Danke für die Antwort aber sie dürfen mir nicht das Messer wieder geben, weil ein Butterfly Messer in Deutschland nicht erlaubt ist

Kuhlmann26  11.09.2016, 16:32
@Zua200

Habe gerade mal nachgeschlagen. Es zählt seit 2003 ab einer Klingenlänge von 12 cm zu den Waffen und ist wie eine solche zu behandeln. Dann ist auch der Besitz eine Straftat. Das ändert aber nichts am unrechtmäßigen durchsuchen Deines Koffers.

Als Dein Anwalt würde ich die Lehrer, die als Zeugen vor Gericht aussagen müssten, fragen, auf welche Weise das Messer in ihren Besitz gekommen ist. Dabei würde sich herausstellen, dass sie den Koffer illegal durchsucht haben und das es zur Gefahrenabwehr ausgereicht hätte, sich das Messer von Dir geben zu lassen.

Adamantan  11.09.2016, 17:02
@Kuhlmann26

Die Frage ist, ob man jemanden, der ein Messer dabei hat, nicht provoziert, wenn man ihn fragt, dieses auszuhändigen.

Kuhlmann26  05.12.2018, 07:54
@Adamantan

Wenn diese Gefahr besteht, dabb ruft man die Polizei.

Die Polizei hat das Gewaltmonopol des Staates in dem Fall und die Polizei muss solch eine Durchsuchung vornehmen, der Lehrer ist dazu nicht befugt und Gefahr war eben nicht in Verzug.

Dir ist aber klar, dass so ein Messer ein Verstoß ist und neben den strafrechtlichen Folgen auch erzieherische Maßnahmen durch die Schulen erfolgen kann und wird. Sei froh, wenn du glimpflich davon kommst; die Schule wird hoffentlich erzieherisch auf dich einwirken.

Adamantan  11.09.2016, 16:58

Das stimmt so nicht. In diesem Falle, also bei begründetem Verdacht, SIND Lehrer berechtigt.

Ob die das dürfen ?

Du nimmst einen verbotenen Gegenstand mit,der zu nichts zu gebrauchen ist,als zum angeben,und sich wichtig machen ,oder im schlimmsten Fall jemanden zu verletzen.

Du hast dich sehr dämlich verhalten,und fragst jetzt, ob die Lehrer etwas falsch gemacht haben?

Stell dir mal vor,durch das Rumfuchteln mit diesem Messer würde jemand verletzt werden,die Lehrer hätten dann ein großes Problem.

Moralisch haben die Lehrer sehr richtig gehandelt.

Da der Besitz von dem Ding eine Straftat ist,sei froh,dass die Polizei nicht dabei war.

Zua200 
Fragesteller
 11.09.2016, 13:31

Rechtlich gesehen dürfen sie es doch nicht 

meine frage war ob sie es dürfen oder nicht und nicht moralisch oder so! 

Ursusmaritimus  11.09.2016, 13:51
@Zua200

Das eigene Unrecht übersehen bzw. relativieren. Jedoch bei den "Sicherheits" handelnden unrechtsmäßiges Handeln unterstellen; seltsame Welten.......

Zua200 
Fragesteller
 11.09.2016, 13:58
@Ursusmaritimus

Jeder hat seine Rechte

z.B wenn mich jemand schlägt darf ich mich verteidigen aber nicht tot schlagen. Wenn er dann vor Gericht steht kann er ja uch nicht sagen er hat angefagen

Adamantan  11.09.2016, 17:00
@Zua200

Bei begründetem Verdacht und zum Verhindern weiterer Straftaten dürfen sie es.