Öltank in den Boden einlassen

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Der Öltank darf nicht unter die Fundamente umliegender Gebäude gelagert werden, da sonst für sie Grundbruchgefahr besteht. Baurechtliche Grenzabstände gibt es für unterirdische bauliche Anlagen nicht, aber Schäden am Haus und Grundstück müssen nach BGB ersetzt werden.

Zu empfehlen ist vor Baubeginn eine beweiskräftige Bestandsaufnahme (Fotos und Zeugen oder ö.b. Sachverständiger)

Für unterirdische Bauwerke sind keine Grenzabstände bekannt.

rograss 
Fragesteller
 30.10.2013, 09:45

seit wann ist ein Öltank ein Bauwerk? Es geht hier u. a, um das Grundwasser

Seehausen  30.10.2013, 10:09
@rograss

Nach den Begriffsdefinitionen der Landesbauordnungen sind Abgrabungen und Öltanks "bauliche Anlagen", die der Landesbauordnung, also dem öffentlichen Baurecht unterliegen.