Notarvertrag rückgängig machen?

8 Antworten

Nichts. Der Notar hat den gesamten Vertrag vorgelesen und sicher auch in Teilen erläutert. Wenn dir etwas unklar war, hättest du fragen müssen. Wenn der Vertrag unterschrieben und beurkundet ist, ist es zu spät.

Bei einem Notartermin wird der Vertrag von vorne bis hinten laut vorgelesen und Nachfragen können geklärt werden. Wenn Du dabei nicht aufpasst, ist es Dein Problem.

Da ist nichts mehr Rückgängig zu machen.

Vertrag ist Vertrag und die Summe ist ausbezahlt

Dumm gelaufen

Wird eine an sich unübliche Vereinbarung getroffen, dann hat der Notar die damit belastete Vertragspartei explizit darauf hinzuweisen. Hat er ?

Eine anteilige Übernahme der Notarkosten durch den Verkäufer ist jedoch in der Regel unüblich. Sollten diese übernommen werden, handelt es sich ebenfalls um eine freiwillige Leistung, um dem Käufer entgegenzukommen. In der Regel wird sie vollständig vom Käufer der Immobilie entrichtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kann ich da noch was machen?

Nein, denn es kommt nach der Beurkundung garantiert nicht mehr darauf was Du nun verstanden hast oder nicht. Im Rahmen eines solches Vertrages, wird Dir zum einen vorab eine Vertragsabschrift zugesandt und zum anderen wird er Satz für Satz den Anwesenden vor Unterzeichnung noch einmal vorgelesen. Du hattest also mehr als genügend Zeit vor !! der Unterschrift nachzufragen.

Hast Du nicht - aus falsch verstandener Eitelkeit - man könnte sich vielleicht blamieren - etc.

Also Pech gehabt. Somit bezahlst Du nun die zusätzlichen Kosten. Gleichgültig welche das auch sein mögen.