mein geschiedener Mann will die 50 % seiner Haushälfte Zwangsversteigern lassen was kann ich tun?

6 Antworten

In deinem eigenen Interesse .. Bitte lass dich in solchen Fragen nicht in einem Internetforum beraten in dem leute die Frage stellen "bin ich schwanger von meinem Hund?".

es geht hier um nicht weniger als deine Existenz. Damit solltest du zu einem Profi gehen und nur zu einem solchen. Auf Halbwissen und unvollständige Informationen kannst du hier nichts geben.

Apfelwerfer  15.07.2016, 13:14

Dem würde ich mich anschließen. Der Fall ist zu kompliziert für Nichtfachleute. Schließlich hat er ja auch einen Anwalt, so dass du da sowieso nicht ohne zurechtkommen wirst.

lesterb42  18.07.2016, 17:38

Dem stimme ich zu, halte aber von der Theatralik nichts. Es geht hier nicht die "Existenz" sondern um Geld und die Wohnsituiation.

zonkie  19.07.2016, 09:24
@lesterb42

Es mag für den ein oder anderen Überzogen sein aber für manche Leute kann es durchaus Existenzbedrohend sein wenn man aus Dummheit mehrere 10.000€ verliert.

Ich kenne Leute die sich mit 35 noch mit 450€ Jobs über wasser halten und andere die mit 32 Porsche fahren .. Ersterer wäre mit dem Verlust eines hohen Geldbetrags auf Jahre schlicht pleite. Und wer sich mit einem solchen Thema an eine Internetgemeinde wendet gehört für mich erstmal pauschal nicht zu den Proschefahrern und sollte mal drastisch gezeigt bekommen warum man das bei solchen Themen nicht macht - daher gehe ich in die Extreme.

Eine Teilversteigerung ist nicht möglich. Jeder der Eigentümergemeinschaft kann die Aufhebung der Gemeinschaft bzw. die Teilungsversteigerung beantrage. Danach wird das Haus durch Gutachter geschätzt ( ca. 2500.-Euro ) und es geht sodann in die Teilungsversteigerung als ganzes. Dort beim Gericht kann dann jeder mitbieten , auch Du oder Dein Mann. Der meistbietende bekommt das Haus. Falls Du oder dein Mann nicht der ersteigerer seid werdet ihr durch die Gerichtskasse ausgezahlt. Daher am besten einigen. Es würde euch beiden schaden.

Gustavolo  18.07.2016, 01:22

DieVerteilung des Erlössüberschusses ist nicht mehr Aufgabe des Vollstreckungsgerichts.

lesterb42  18.07.2016, 17:40

Kleine Ergänzung: Wenn der Erlösüberschuss verteilt werden soll, braucht das Gericht zwei übereinstimmende Erklärungen. Andernsfalls bleibt das Geld bei Gericht.

Gartentusse:

Ohne Fachanwalt mit ausreichend Erfahrung auf dem Spezialgebiet der "Auseinandersetzungs-Versteigerung" ist dein Verlustrisiko viel zu hoch. Die Kenntnisse eines Feld-Wald-Wiesen-Anwalts genügen i.d.R. nicht. Dein Ex hat sich ja bereits einen Anwalt  genommen.  

Von mir nur soviel: Eine gütige Einigung, selbst wenn sie einige tausend Euro kostet, ist einem Zwangsverfahren immer vorzuziehen.

am besten ist natürlich sich zu einigen.. eine Teilzwangsversteigerung bring vielfach nichts... man kann ja auch ein haus nicht einfach in 2 hälten teilen... sonst gibt es noch die möglichkeit eines gemeinsamen verkauf´s  des gesamten gebäudes... wenn ihr beide im grundbuch steht haftet ihr beide für die hälfte und jdm gehört eine hälfte