Noch-Ehemann zieht aus meinem Haus nicht aus

7 Antworten

Hallo Michaela,

erkundige dich mal bei deinem zuständigen Jobcenter, wie es mit deinem Haus aussieht. Wenn dir Geld fehlt kannst du dich als bedürftig melden und sofern das Haus angemessen für dich und deine Kinder ist, kannst du es sogar behalten. Deinen Ex kannst du rausschmeißen, da es dein Haus ist. Das sollte aber auch deine Anwältin wissen.

Ontario  19.10.2015, 09:28

Die Frage ist schon etwas älter. Dein Hinweis "dann kannst du das Haus auch behalten" ist leider falsch. Auch als Hartz IV Empfänger darf man sein Haus behalten, auch wenn es etwas grösser ist. Niemand kann dich zwingen das Haus zu verkaufen, um mit dem Erlöss deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Deine Anwältin soll beim Familiengericht einen Antrag auf "Zuweisung der Ehewohnung " stellen - ggf. im Rahmen einer einstweiligen Anordnung. Das geht dann ziemlich schnell und du hast auch noch einen vollstreckbaren Titel in Händen.

Wegen der Kosten: Prüfe mal. ob für dich nicht Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Deine Anwältin hat dazu ein Berechnungsprogramm. Das Haus ist dabei außen vor, da du ja es selbst bewohnst.

Im übrigen kann die Trennung auch schon im eigenen Haus vollzogen werden, wenn keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht werden. Stromrechnung etc. läuft ab diesem Zeitpunkt nur auf Dich (als Nachweis, falls dein Mann den Trennungszeitpunkt bestreitet).

Die Meinung Deiner Anwältin: "ein Verfahren auf Wohnungsvermittlung" , kann ich als Praktiker nicht verstehen.

Du solltest ihn auf jeden Fall schriftlich von der Anwältin, mit Frist, auffordern auszuziehen. Ich hoffe der Scheidungsantrag läuft schon ? Dann wird ihm ab dem Tag an dem er alleine dort wohnt, der Wohnwert angerechnet und am Ende mit allem was da bei Euch hin- und hergerechnet wird, mit einbezogen. Aber eben erst, wenn der Scheidungsantrag schon läuft.

Manche Rechtsanwälte raten dazu die Vermögensauseinandersetzung von Scheidungsverfahren abzukoppeln. Davon kann ich nur dringend abraten. Das zieht das gesamte Verfahren nur in die Länge und der Anwalt hat dann eben zwei getrennte Verfahren die er natürlich auch getrennt berechnet ;-)

Schmeiße ihn raus und nimm ihm die Schlüssel ab, erteile Hausverbot wenn er es Verletzt ist es Hausfriedensbruch!

Du kannst ein Hausverbot verhängen, verlässt er dann immer noch nicht die Wohnung, dann ruf' die Polizei. Das ist dann Hausfriedensbruch.

Michaela781 
Fragesteller
 25.03.2013, 21:27

Nein, das ist es leider nicht. :-( Weil der Wohnraum eine Ehewohnung darstellt und er ein Wohnrecht in dieser hat. So einfach raus kicken ist da leider nicht

PreTTyAnqeL  25.03.2013, 21:34
@Michaela781

Muss grad hier drunterschreiben,anders gings irgendwie nicht. Also ich kenn mich gut da aus, du musst zum Anwalt gehn und eine einstweilige Verfügung beantragen mit Ausweisung der Ehewohnung. Also ich hatte das Problem mit meinem Ex mal, war beim Anwalt und der hat mir eine einstweilige Verfügung geschrieben, das er aus der Wohnung ausgewiesen iwird, und das obwohl es sogar die gemeinsame wohnung war :) und bei deiner eigenen gehts auch noch schneller :)