Nicht mal das BAG kennt die Antworten...

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Gehe mal zu www.verkehrsportal.de und melde dich dort im Forum an. Stelle dort mal diese Frage, da antworten u.a. auch Experten von Polizei, BAG, IHK, usw... ich vermute mal, dass du dort evtl Antworten bekommen kannst incl der gesetzlichen Grundlagen.

Die Fahrkarte muss immer eingelegt werden wenn ein Gerät verbaut ist!

Frage 1 Ja man muß eine Fahrerkarte einlegen. Frage 2 Er stellt sich selbst eine Bescheinigung aus, auf der Grundlage seiner Belege.

Mal bei der Polizei anrufen oder eventuell einen Fahrlehrer fragen.

randschid 
Fragesteller
 21.06.2012, 15:36

Die Polizei weiß es noch weniger als der BAG - und Fahrlehrer... haben Meinungen wie Nasen: jeder hat eine!

Hei.

Also meine persönliche Meinung wäre folgende, da du gewerblich die Fahrzeuge fährst, du bekommst ja Geld für´s Fahren, mußt du die FK einlegen. Anders sieht das bei euren Mietern aus, die brauchen für Fahrzeuge unter 7,5t keine FK, wenn sie privat fahren, z.B. bei einem Umzug. Wenn der LKW jedoch an eine Spedition oder so vermietet wird, dann müssen deren Fahrer auch den Tachographen benutzen.

Und nun zu deiner 2. Frage, ja, du brauchst für jeden nicht gefahrenen Werktag eine Bestätigung. Ausstellen muß das dir der Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter. Es muß auch von euch beiden unterschrieben werden. Selbständige können sich das Ding selber austellen. Ist zwar ein Schmarrn, aber leider Vorschrift. Und Papier ist geduldig. Vordrucke kann man sich auf der Seite der BAG downloaden bzw. ausdrucken.

Ich denke mal, du kennst diese Seite, aber ich häng sie mal an.

http://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/Fahrpersonalrecht_faq_node.html#faq12066

Gruß, Albi.