40 Tonner auf der Straße!Darf mein nachbar das?

Vergleichbare Zugmachenie - (Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, LKW)

5 Antworten

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Schau mal in den §12 (3a) der StVO:

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer

zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

    in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
    in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
    in Kurgebieten und
    in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Wenn er das hin- und wieder mal macht, dann darf er das, macht er das regelmäßig, dann darf er das nicht.

Wenn keine Beschilderung verbot steht ,dann schon , einfach mit ihm sprechen,bewirkt Wunder,wenns nicht hilft würde ich zur Gemeinde gehen

Ein LKW-Fahrer ist ja auch ein Mensch, geh doch mal hin und frag ob er es nicht ein paar Meter weiter Parken könnte.  Sofern er kein Kühlauflieger zieht sind die LKWs auch gar nicht so Laut. Bei geschlossenem Fenster kaum hörbar. ER fährt um 5 uhr los und kommt um 22 Uhr wieder. 18 Stunden Schichtzeit. Nach 18 Stunden Arbeiten will er einfach sein LKW abstellen und ins Bett und nicht noch von sonst wo nach Hause laufen. Hier mal ein bisschen Respekt zeigen. 

AlterDaeneJoerg  21.08.2015, 18:51

Außerdem ist zu beachten dass, dein nachbar Sachen liefert die wir und auch du tæglich verwenden. Deswegen gut das es solche Menschen gibt und jeder sollte nicht so auf Truckern rumhacken sondern freundlicher sein ohne die gæbe es nix

LG Jørg

Ja, es ist erlaubt. Wenn es so stört, warum nicht einfach das Gespräch suchen? Mal auf eine Bratwurst einladen oder so und das Problem freundlich ansprechen. Evtl. parkt er dann außerhalb der Wohnsiedlung...

claushilbig  27.08.2015, 00:57

Das fällt für mich unter regelmäßiges nächtliches Parken eines LKW in einem Wohngebiet, und das ist nach StVO §12(3a) eben nicht erlaubt!

Und "das Gespräch suchen" hat der FS ja bereits erfolglos versucht ...

Er darf es schon. Aber so laut sind die doch garnicht. Lad ihm zum grillen ein und dann rede darüber. Verstehst du dich mit ihm eher gut oder weniger gut?

claushilbig  27.08.2015, 00:55

Das fällt für mich unter regelmäßiges nächtliches Parken eines LKW in einem Wohngebiet, und das darf er nach StVO §12(3a) eben nicht!

Und "drüber reden" hat der FS ja bereits erfolglos versucht ...