Neue Arbeitsstelle - Vorschuss auf Fahrtkosten möglich?

3 Antworten

Hallo!

Du kannst natürlich das Jobcenter darauf ansprechen, ob die Dir nicht schnellstens so einen Vorschuss auszahlen könnten, da Du sonst nicht weisst, wie Du zur Arbeit kommen sollst. In der Regel sollten die das machen... allerdings mußt Du hinterher damit rechnen, dass sie dann auch Belegen sehen wollen, und dass man theoretisch Gelder zurückfordert, wenn sich herausstellt, dass Du letztendlich zuviel erhalten hast. Ablehnen solltest Du die Stelle auf keinen Fall. Die überweisen Dir das schon schnell, wenn Du sagst, dass Du nichts übrig hast, um die Fahrt dorthin zu zahlen. Wichtig sind halt nur glaubhafte Belege und Gründe, die Du beim Amt vortragen solltest!

Engelmann2 
Fragesteller
 05.04.2014, 02:07

An den Belegen sollte es dann nicht scheitern. Ich musste für den LKW Führerschein Ende vergangenen Jahres die Untersuchungen machen. Kostenpunkt: ca. 110€. Habe ich um einen Vorschuss gebeten: ging nicht, SGB würde dies nicht vorsehen. Dann habe ich darum gebetn mir ein Schreiben auszustellen, dass die Kosten vom JC übernommen werden: ging nicht, zu viel Arbeit. Das war denen sowas von egal. Aber Hauptsache "beeilen Sie sich, damit Sie so schnell wie möglich in Arbeit kommen!" Ich bin mal gespannt...

rede mit dem jobcenter

Engelmann2 
Fragesteller
 05.04.2014, 01:56

was die einem immer erzählen....ob man sich darauf wirklich verlassen kann!? Der SB wird sagen, ein Vorschuss ist nicht möglich, ich soll gucken wie ich an das Geld komme. Und dann? Ich kann mir leider nichts leihen. Würde die mÖglichkeit bestehen, würde ich nicht beim JC nachfragen.

Kalivero  05.04.2014, 02:02
@Engelmann2

Nein, das stimmt nicht... zumindest darf das Jobcenter das nicht! Im Notfall müssen die Dir diesen Vorschuss gewehren, und das werden die auch tun, weil die Dich ja vom Arbeitslosenmarkt haben wollen.

Engelmann2 
Fragesteller
 05.04.2014, 02:08
@Kalivero

Dir könnte ich das selbe Beispiel wie oben auch nochmal antworten ;-)

Du solltest das erst einmal im privaten Kreis versuchen,wenn das nicht geht,dann den zukünftigen AG - um einen Vorschuss bitten,geht das auch nicht,dann schriftlich bestätigen lassen !

Mit dieser schriftlichen Bestätigung gehst du dann in die Leistungsabteilung und bittest um ein zinsloses Darlehn,gleich mit dem Hinweis,das du sonst das Arbeitsverhältnis nicht antreten kannst.

Das sind ja außergewöhnliche Belastungen,die der Regelsatz nicht abdeckt,selbst wenn du noch nicht so klamm wärst.

Musst es ihnen ja auch nicht auf die Nase binden,das du bereiz keine Kohle mehr hast,geht die ja auch nichts an.

Würden ja dann in diesen 2 Wochen ca.130 € machen,die selbst ein ALG - 2 Bezieher nicht aufbringen könnte,wenn er sparsamer mit seinen Leistungen umgehen würde,wenn er nicht gerade über Schonvermögen verfügt,womit er diese Zeit überbrücken könnte.