Nebenkostenabrechnung Gund / Verbrauchsanteil

6 Antworten

Ich gehe davon aus, dass bei Dir die Abrechnungsperiode vom 01.01. bis zum 31.12. gilt. Ich habe verstanden, dass bei Dir der Verbrauchsschlüssel von 30% (Gr.kosten) und 70% (Verbr.kosten) angewendet wird. Grundsätzlich: Zuerst werden alle Kosten, die in die Heizkostenabrechnung fließen, zusammengezählt (alle Kosten der gesamten Wohneinheit und für 12 Monate). Dann werden diese Kosten geteilt in 30% und 70% (Bsp. 1000€ für das ganze Haus, 300€ werden "gleichmäßig" auf die jeweiligen m² der einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt und 70% werden nach den Einheiten der jeweiligen "Heizkostenverteiler" und "Warmwasserzähler" in der betreffenden Wohneinheit aufgeteilt). Interessant ist, dass Du nun 40% (als exakten Wert) zahlen sollst. Eigentlich sollte nach der genauen Anzahl von Tagen abgerechnet werden (wer stellt die Abrechnung?). In Deinem Fall wären das 153 Tage im Vergleich zu 365 Tagen. Bezüglich der Verbrauchskosten versuche zu ermitteln, ob eine Zwischenablesung vorgenommen wurde. Es sollte natürlich schon nur die Zeit nach Verbrauch abgerechnet werden, die Du auch in der Wohnung verbracht hast. Hast Du ein Ableseprotokoll? Es kann schließlich nicht sein, dass Du nun auch einen Zeitraum mitbezahlt, in welchen der Vormieter geheizt/ Warmwasser benutzt hat. Grundsätzlich muss die Abrechnung "verständlich" sein. Sprich mit Deinem Vermieter und bitte um Aufklärung, dazu ist er verpflichtet.

Zusatz zu meiner Antwort: Sollte keine Zwischenablesung bei Mieterwechsel stattgefunden haben, wird die Gradtagstabelle zu Hilfe gezogen. Der Verbrauch von Heizk. ist im Winter natürlich höher als im Sommer, es werden laut dieser Tabelle sozusagen grundsätzliche Maßstäbe für den Heizkostenverbrauch im Vergleich zu den jeweiligen Monaten erstellt.

Hallo Bortas, ich denke Du verwechselst da etwas. Die gesamten Heizkosten werden nach Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt. Dies kann im Verhältnis 30:70 bis 50:50 sein. Bei Euch ist es wahrscheinlich 40% Grund und 60% Verbrauch.

die 40% Grundkosten werden auf die Gesamt-qm aufgeteilt und dann auf die qm Deiner Wohnung. Hast Du nicht das gesamte Wirtschaftsjahr darin gewohnt, werden diese Kosten dann nach der Promille-Tabelle oder Gradtagszahlen aufgeteilt.

von August bis Dez. sind dies 403/1000stel Promille der Grundkosten Die Verbrauchskosten werden wie abgelesen verteilt. Wurde nicht abgelesen werden auch die Verbrauchskosten nach 1000stel Promille abgerechnet. Hier könntest Du dann die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen. lies Dir auch mal nachfolgenden Link durch: http://www.mieterverein-hamburg.de/heizkostenabrechnung-kontrolle.html

Du kannst natürlich auch die Abrechnung hier reinstellen, dann kann man sagen, ob Dein Vermieter oder die Wärmedienstfirma einen Fehler gemacht haben!

Du gibtst an das die Abrechnung den Zeitraum vom 1,8,11 bis 31,12,11 betrifft und das ist ja nur die Zeit in der Du die Wohnung auch genutzt hast.Wäre die Abrechnung vom 1,1,11 dann wäre was falsch aber so wird nur das verbrauchte aus deiner Mietzeit berechnet und das musst Du zahlen.

Bortas 
Fragesteller
 16.11.2012, 17:44

Ja, aber was mich wundert, das der GrundAnteil zu 40% Berechnet wird also Anteilig und der Verbrauchsanteil zu 100% so als würden wir zum 1.1 schon dort Wohnen.

Um dies nochmal klar zu machen.

Der GrundAnteil beträgt 30% vom Gesammt anteil. Der Verbrauchtanteil 70%. Dies ist der Schlüssel den der Vermieter gewählt hat.

Soweit auch alles ok.

Der GrundAnteil wird in der Abbrechnung mit 40% (von den 30%) mir angerechnet, da ich erst ab dem 1.08 dort Wohne.

Jedoch wird mit der Verbrauchsanteil zu 100% (von den 70%) angerechnet.

andie61  16.11.2012, 17:55
@Bortas

Ich habe meine Abrechnung mal rausgeholt,der Verbrauchsanteil ist das was an der Heizung und an der Wasseruhr abgelesen wird und der geht immer zu 100% an den Mieter.Der Vermieter muss am Tag deines Einzuges den Stand ablesen und nur ab dem Stand darf der Verbrauch berechnet werden.Wenn das gemacht wurde ist das mit den 100% Ok,das muss auch im Übergabeprotokoll notiert sein.Wenn das nicht gemacht wurde dann ist es falsch und Du musst nur anteilug zahlen!

Bortas 
Fragesteller
 16.11.2012, 18:26
@andie61

Hallo Andi,

die Verwaltung hat die Kosten für die 6 Häuser zusammengerechnet und nach Mietparteien / m² Zahl aufgeteilt.

In der Wohnung wohnten bis zum 31.07 noch Mieter. Also ich denke auch das sie den Verbrauchsanteil auch anteilsweise berechnen müssen.

Anders kann ich es mir nicht vorstellen, denn wenn ein Mieter wirklich zum 1.12 einziehen würde, müßte er ja für das ganze Jahr zahlen. In meinem Fall macht dies 300 Euro an der Nebenkosten abrechnung aus, ob es Anteilig gezahlt wird oder nicht.

andie61  16.11.2012, 19:12
@Bortas

Ich gebe mal an wie es in meiner Abrechnung aussieht:Wir haben auch 8 Häuser mit einer m2 von 4.476.302m2 ich habe verbrauchsabhängig 50%der Verbrauchskosten zu zahlen und 50% derGrundkosten das bezieht sich auf die Gesammtkosten die bei der Energieversorgung aller Häuser entstanden sind,bei mir je 121.1593.83 Euro.Das wird durch gesammt m2 aller beheizten Fläche geteilt und ergibt den Jahresverbrauch,und davon muss bei Dir 60 % abgezogen werden also von den Grundkosten!Dann kommt der Verbrauchswert das ist der der durch Ablesen der Verbrauchseinheiten ermittelt wird bei der Heizung wird ein Gesammtverbrauchswert ermittelt durch zusammenzählen aller Heizwerte dann wird ein Faktor ermittelt aus dem die Kosten je Einheit berechnet werden das wird mit dem Ablesewert Deiner Heizkörper mal genommen.Da Du nur wenige Einheiten haben kannst ist dieser Wert der Wert der die Tatsächliche Heizungsleistung anzeigt die Du genutzt hast.Das gleiche läuft beim Wasser ab da darf vom Grundwert auch nur 40% berechnet werden bei den Verbrauchskosten der sich aus tatsächlich verbrauchten m3 erechnet darf alles angerechnet werden.Die Grundkosten beinhalten den Einkauf der Energie bei mir ist es Òl das Heizen und daraus entstehend Kosten wie Strom,bei Wasser das Erhitzen und auch der Strom.Diese Kosten dürfen Dir nur anteilig berechnet werden also rund 40%.Die Verbrauchskosten können voll angerechnet werden,viel.Text aber ich hoffe verständlich liebe Grüße andie.

Bortas 
Fragesteller
 16.11.2012, 19:39
@andie61

Jetzt hast du mich ganz Verwirrt.

Bis zum vorletzten Satz war alles klar.

Du sagst jetzt also die Verbrauchst Kosten die bei mir Voll angegeben sind sind richtig?

Auch wenn sie nicht mit 40% Anteilig berechnet werden?

andie61  16.11.2012, 22:12
@Bortas

Das ist richtig das ist der tatsächliche Verbrauch den Du seit Einzug hattest!Das musst Du natürlich zu 100% zahlen.Ich kann jetzt erst antworten mrin Akku war platt und das Smartphone.spinnt wenn es mit Netzteil läuf darum war ich raus.Ich hoffe das es jetzt verständlich gewesen ist.Ich musste mich auch erst wieder einlesen.in die Angelegenheit,gruss andie.

MosqitoKiller  18.11.2012, 11:02
@Bortas

Die 100% werden 100% des Anteils vom 01.08. bis 31.12. sein...

Das kommt drauf an, ob die Wohnung zuvor 8 Monate leer stand. Wenn zuvor nichts verbraucht wurde, ist das selbstverständlich ok

Bortas 
Fragesteller
 16.11.2012, 18:31

Die Wohnung stand nicht Leer. Sonst hätte ich dies auch verstanden.

MosqitoKiller  18.11.2012, 11:01
@Bortas

Hat denn eine Zwischenablesung stattgefunden? Du musst Dir die Abrechnung und die Ablesedaten genau anschauen. Bei einigen Abrechnern werden die Verbrauchskosten zuvor bereits anhand der Ablesedaten geteilt, und den daraus errechneten und ausgewiesenen Anteil seit Deinem Einzug musst DU dann natürlich zu 100% bezahlen. Die prozentanteilige Teilung des jährlichen Verbrauchs, wie Du es erwartet, steht in der Abrechnung eigentlich nur, wenn keine Zwischenablesung stattgefunden hat und der Verbrauchsanteil berechnet werden müsste (wobei die Teilung dann nicht anhand von Prozentwerten, sondern von Gradtagszahlen vorgenommen wird)...

Lanabebe  18.11.2012, 10:40

auch dann ist das selbstverständlich NICHT ok...

MosqitoKiller  18.11.2012, 10:42
@Lanabebe

Wenn es eine vertragliche Vereinbarung über die Umlage der Heizkosten gibt und niemand anderes etwas verbraucht hat, ist es selbstverständlich ok, wenn der Verbrauchsanteil zu 100 % gezahlt wird...