Gartengerät in Nebenkostenabrechnung

9 Antworten

Eindeutig Vermieter, § 535 BGB und die BetriebsKV sagen da alles...

umlagefähige Betirebskosten stehen in der 2. Betriebskostenverordnung und im Mietvertrag. Ein solches Gerät steht an beiden Stellen nicht. Ich will nur hoffen, er hat dir die Verwaltungskosten nicht auch aufgelistet.

Übrigens - Alle Wohnungen in deinem haus sind Eigentumswohnungen - 2 davon selbstgenutzt. Logisch ist auch dass dein Vermieter nicht im Haus wohnt - kannst jetzt Intelligenzkoter zu mir sagen. ☺☺☺

Wie sieht es denn bei Schneeschippen aus. Die ist auch anteilig auf meiner Nebenkostenabrechnung. Die würde ich noch eher nachvollziehen,da ich sie ja auch mitabnutze. darf der Vermieter die auf mich abwälzen?

Zu den ansatzfähigen Sachkosten der Gartenpflege gehören zum einen die für die Pflege erforderlichen Materialien (Pflanzen, Dünger u. Ä.), zum anderen die Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten für Geräte, sofern durch sie sonst höhere Personalkosten eingespart werden, wie z. B. motorgetriebene Rasenmäher.

Kosten für die Erstbeschaffung scheiden nach der Rechtsprechung ebenso aus wie für Ersatzanschaffung (LG Potsdam MM 2003, 143; AG Starnberg NZM 2002, 910; LG Hamburg WuM 1985, 390).

Einen gesonderten Paragrafen, das der Anschaffungsaufwand für Heckenscheren keine Betriebskosten darstellt, gibt es nicht. Die zitierten Urteile sollten aber reichen.

LG

C.

Da scheint der Vermieter sein Hausgeld 1:1 als Deine Nebenkosten umgelegt zu haben. Die Anschaffung von Arbeitsgeräten ist nicht auf die Mieter umlegbar.

Hier alle Nebenkosten die, wenn vertraglich vereinbart, umgelegt werden können/dürfen.

http://nebenkosten-aktuell.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=47