Nebenkostenabrechnung - Umlageausfallwagnis rechtens?

8 Antworten

Durch den Verkauf der Wohnungen haben sich eure Mietverträge ja nicht geändert. Und einseitige Vertragsänderungen kann die Eigentümergesellschaft nicht vornehmen.

Und das Unlageausfallwagnis (gemeint ist wohl der Verbrauch bei Leerstand) ist das unternehmerische Risiko des Eigentümers. Das kann er nicht umlegen. Auf keinen Fall nachträglich in einen bestehenden Vertrag einbauen.

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 10:57

Ja ich denke auch, dass diese Immobilien-Haie sich den selbstverschuldeten Leerstand der Wohnungen finanzieren lassen möchte. Ich ziehe Ende nächsten Jahres Gott-sei-Dank aus, aber hier sind noch andere - viele ältere Mieter - die das sehr interessiert.

Also wäre es gut, Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einzulegen und dann die Links die ich hier bekommen habe mitzusenden?

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 11:02
@spidergirli

Was mir gerade in den Kopf schießt :-) Wie sieht es mit den "neuen" Eigentümern hier in den Häusern (ist ein ganzer Komplex) aus? Müssen die den Leerstand finanzieren? Da würden sich glaube ich einige der neuen Käufer (teils ehemalige Mieter) bestimmt für interessieren...;-)

DerHans  12.12.2019, 11:03
@spidergirli

Ihr könnt auch zusammen legen und einen Rechtsanwalt mit der Wahrung eurer Interessen beauftragen. es reicht ja, wenn einer mit seiner Klage durchkommt.

DerHans  12.12.2019, 11:05
@spidergirli

Das kommt darauf an, wie der Teilungsvertrag aussieht. Es werden ja lauter Eigentümergemeinschaften entstehen. In DEREN Verträge kann man das Ausfallrisiko ja einbeziehen.

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 11:05
@DerHans

Ich bin selbst Erwerbsgemindert - hätte also die Berechtigung für einen Beratungsschein oder?

DerHans  12.12.2019, 11:07
@spidergirli

Einen Beratungsschein bekommt praktisch jeder. Erst später wird dann darüber bestimmt, ob du die Kosten nachzahlen musst.

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 11:54
@DerHans

Achso okay - werde sie aber auch mal darauf ansprechen :-)

schelm1  12.12.2019, 12:19
@spidergirli

Nun handeln Sie bei einer eigenen Kündigung nur nicht voreilig und unüberlegt! - Da ist mit etwas Geschick ´ne Menge Geld für Sie drin!

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 14:12
@schelm1

Wie das?

schelm1  12.12.2019, 17:58
@spidergirli

Sie sind für den Eigetnümer ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um die Steigerung des Verkaufswertes seiner Wohnung geht!

Bei normal finanzierten Wohnungen nur dann, wenn es explizit im Mietvertrag so vereinbart wurde.

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 10:29

Wo und wie würde es dann da stehen?

wilees  12.12.2019, 10:38
@spidergirli

müsste unter den Versicherungen aufgeführt sein

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 10:40
@wilees

okay danke :-) dann guck ich da nochmal genauer hin :-)

wenn dieser Posten nicht im Mietvertrag aufgeführt zur Umlage, ist dieser nicht rechtens

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 10:29

Den Mietvertrag habe ich gerade durchgeschaut, ich kann da nichts entdecken. Der ist noch vom Vor-Vor-Besitzer der Wohnanlage. Gibt es dafür auch noch andere "umschreibendere" Bezeichnungen?

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 10:30
@Karlheinz507

Also müsste da genau was mit "Umlageausfallwagnis" oder von mir aus auch Umlage Ausfallentschädigung stehen?

Umlageausfallwagnis rechtens?

kommt drauf an .....

https://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/umlageausfallwagnis/

Bei nicht preisgebundenem Wohnraum ist eine Abwälzung des Umlageausfallwagnis auf den Mieter lediglich dann möglich, wenn dies ausdrücklich individualvertraglich (also ausgehandelt) vereinbart wird.

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-88-mietausfallwagnis-umlageausfallwagnis.htm

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 10:39

Da es sich um keine Sozialwohnung handelt, also nicht ;-) Danke für den Link

Bei preisgebundem Wohnraum (Sozialwohnungen), ja.

spidergirli 
Fragesteller
 12.12.2019, 10:41

ist freier Wohnraum :-)