Heizkosten - Vermieter möchte Heizöl bezahlt haben?

3 Antworten

Nein, so geht das nicht. Heizkosten, dazu zählen auch die Brennstoffkosten (hier Öl) sind jährlich nach Verbrauch abzurechnen. Du leistest vereinbarungsgemäß monatliche Vorauszahlungen, auch für Heizkosten. Darüber hinaus sind Forderungen unzulässig und zurück zu weisen.

Normalerweise siehst du das richtig.

Du bezahlst monatlich einen Abschlag für sämtliche Betriebskosten am Ende des Jahres werden die tatsächlichen Kosten gegen die Abschläge gerechnet und eine Jahresnebenkosten Abrechnung erstellt.

Dann soll er die ausserordentliche Zahlungsaufforderung malmordentlich begründen.

Ob eine Abweichung ggf dahin gehend im Mietvertrag zulässig ist weiß ich nicht

Nein, das ist nicht rechtens. Der Vermieter bekommt die Vorauszahlungen von den Mietern, um davon seine Kosten decken zu können. Er muss warten, bis er eine Jahresabrechnung erstellen kann. Dort könnte sich dann vielleicht eine Nachzahlung für dich ergeben.

Und bei der Jahresabrechnung muss sich der Vermieter an die Vorschriften der Heizkostenverordnung halten. Und nach dieser darf man die Kosten nicht einfach durch 3 teilen, sondern die Berechnung läuft nach einem bestimmten anderen Schema.