Nebengewerbe Fußpflege

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bei einer Nebentätigkeit stehen dir keine Fördermittel zu. Du brauchst auch keinen Steuerberater wenn du in der Lage bist die Steuererklärung auszufüllen. Da du mit deinem Umsatz pro Jahr wahrscheinlich unter 17.400 € bleibst, brauchst du auch keine Umsatzsteuer zu berechnen, kannst aber auch keine absetzen. Es reicht dann eine einfach EÜR, die du aus nebenberuflicher gewerblicher Tätigkeit angibst. Als Gewerbe nimmst du die Kleinunternehmerregelung (keine U-St.).

guterwolf  13.08.2011, 17:14

danke und gern geschehen :-)

Kectour  14.08.2011, 12:38
@guterwolf

Sorry, das ist nicht alles richtig. Dir stehen sehr wohl Fördermittel und Hilfen zu. ZB für Werbung, zur Vorfinanzierung von Waren, für Beratung um eventuell nur noch Selbstständig zu arbeiten.Und einiges mehr. Das muß man prüfen. Die Förderungen gehen ua über die BFA, KFW, oder schau einfach mal unter : Fördermitteldatenbank nach. Wenn du nicht weiter kommst , melde dich einfach noch mal bei mir, Viel Glück Babs, adeberlin@gmx.de

guterwolf  14.08.2011, 17:25
@Kectour

na, das bezweifle ich. Für Nebentätigkeit gibt es keine Fördermittel. Und Fördermittel heisst ja: verbilligte Kredite und das ist glaube ich, bei einer Fußpflege nicht unbedingt notwendig.

Kectour  15.08.2011, 16:39
@guterwolf

Hallo guterwolf, Vertriebshilfen, Werbung, Weiterbildung, Inventar, und vieles mehr wird schon gebraucht. Und das wird auch in gewissen Massen fuers Nebengewerbe gefoerdert,Ich beschaeftige mich staendig damit. LG babs. adeberlin@gmx.de

Hallo Hilfe bzw Zuschüsse bekommst Du unter bestimmten Vorraussetzungen übers Arbeitsamt .... Steuerabrechnung, denke ich ist besser monatlich beim FA abzugeben, wegen der Kosten und Ein- und Ausgaben ..... Rechnungen musst Du immer mit Mwst ausweisen, sonst kann es passieren das es heist Steuerhinterziehung, wenn Du mal eine Betriebsprüfung vom FA hast .... Viel Glück

guterwolf  13.08.2011, 17:05

wieso Rechnungen immer mit Umsatzsteuer? Bei einem Kleingewerbe braucht man das nicht.

butzeltante 
Fragesteller
 13.08.2011, 17:13
Isa82  13.08.2011, 17:25
@guterwolf

braucht man nicht, achso und wenn Dich der Fiskus mal erwischt, was denn dann ????? schwarze Kasse .......

JoWaKu  14.08.2011, 13:54
@Isa82

@Isa82

Nur wenn man auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung verzichtet, muss die MwSt in die Rechnung.

Wenn man die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, darf keine MwSt in die Rechnung!

JoWaKu  14.08.2011, 13:52

Steuerabrechnung, denke ich ist besser monatlich beim FA abzugeben, wegen der Kosten und Ein- und Ausgaben

So funktioniert das beim Finanzamt aber wirklich nicht. Es sei denn, Du meinst das monatliche Ausfüllen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung, falls man auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet.

Rechnungen musst Du immer mit Mwst ausweisen,

Nur wenn man auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung verzichtet.

Wenn man die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, darf keine MwSt in die Rechnung!

Auch als Kleinunternehmer unbedingt einmal im Jahr deine Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen-ist immer besser.Sei es wegen der Abschreibung von Geräten, wegen Kostenpauschalen, Rückstellungen usw, also Dinge, die man nicht immer wissen kann, so als Laie. Unbedingt als Kleinunternehmer auf Rechnungen dies angeben und die MWst nicht extra angeben. Folgender Satz auf Rechnungen schreiben "Keine MWSt-Ausweisung ,§19Kleinunternehmerregelung" Einmal im Jahr Steuererklärung reicht, man braucht nicht monatlich einen Steuerberater. Buchführung bei Kleinunternehmern besteht aus Auflistung der Einnahmen und Ausgaben.

lg Roberta

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Dann beantworten sich einige Deiner Steuerfragen. Den Rest auflisten und eine Stunde Beratung beim Steuerberater vereinbaren.