Namenszusatz bei Namensänderung?
Erstmal möchte ich sagen, dass ich nicht vorhabe derartiges zu tun.
Ich bin aber interessiert, ob jemand, der seinen Namen gesetzlich ändert, sich ein 'von' oder 'zu' zu seinem veränderten Namen zusetzen kann.
Im Internet habe ich dazu nichts gefunden. Kennt sich in dem Bereich jemand aus?
Vielen dank
1 Antwort
Ein Von und Zu ist normalerweise Adligen vorbehalten.
'Echte Adlige' werden als solche geboren, angeheiratet, ehrenhalber verliehen, oder gekauft. Aber bei letzterem wird dieser nie in dein Ausweisen stehen- es sei denn....:
Du machst dir einen Künstlernamen bzw lässt dir einen behördlich eintragen .
Suche einfachim Web unter Künstlernamen, damit du erfährst, was dazu notwendig ist.