Nachzahlung wegen Höhergruppierung?

3 Antworten

Punkt 1: Du musst mit deiner Personalabteilung reden, nur die können dir wirklich alle Antworten geben.

Punkt 2: Es gilt was vertraglich vereinbart wurde. In dem Fall eben auch, dass du ab Februar mit E7/Stufe 2 bezahlt wirst. Da kann ein Fehler im Abrechnungssystem sein oder es wird auf komplizierte Weise mit dem Märzeinkommen aufgerechnet. Wenn dir Punkt 1 noch nicht weiterhelfen konnte, solltest du dich dann mit der Neueingruppierungs-Bestätigung und den Abrechnungen von Februar und März an deinen Betriebsrat wenden.

Du bist Gewerkschaftsmitglied ? Lass dich dort bersten, die sind neutral.....

Um Himmels willen: Zwischen der Zusicherung deines Arbeitgebers, eine Vergütung nach Stufe 2 zu erhalten, und der Umsetzung in der Abrechnung können schon ein paar Wochen vergehen.

Die Abrechnung für März wurde wahrscheinlich schon zu Monatsmitte erstellt, so dass deine Personalabteilung das mit der Stufe 2 zu dem Zeitpunkt noch gar nicht wusste.

Mach doch einfach mal freundlich einen Termin mit deiner Personalabteilung aus, nimm deine beiden Abrechnungen mit und das Schreiben mit der Zusicherung der Stufe 2 und dann versuchst du das mit den Leuten dort zu klären. Auch wenn es dir chaotisch vorkommt: auch woanders werden Fehler gemacht oder bleibt eine Sache schon mal liegen oder kann in der Schnelligkeit nicht umgesetzt werden.

Also: ein wenig Geduld und Höflichkeit, dann wirst du das alles schon klären können.

Übrigens: warst du im Februar vielleicht mal 4 Tage lang krank?

fynn1981fynn 
Fragesteller
 29.03.2018, 13:54

leider hat mich die grippe dahingerafft. war im februar drei tage krank.
die bestätigung der höhergruppierung ist mit dem selben datum datiert wie die abrechnung. lag also schon vor
höflich bin ich. ging halt chaotisch los, da mir im arbeitsvertrag ein ungleich höherer auszahlungsbetrag genannt wurde. da kann man meiner meinung nach schon etwas genervt sein wenn es jetzt auch mit dem gehalt nicht so hinhaut.

Altersweise  29.03.2018, 14:04
@fynn1981fynn

Wenn du während der ersten vier Wochen deines Arbeitsverhältnisses krank wirst, dann gibt es laut Entgeltfortzahlungsgesetz noch keine Entgeltfortzahlung. Du musst also für diese Krankheitstage Krankengeld bei deiner Kasse beantragen.

Wenn dein Arbeitgeber allerdings dem TVöD unterliegt, dann muss er von Anfang an Entgeltfortzahlung leisten.

Üblicherweise werden auch in Arbeitsverträgen keine Auszahlungsbeträge genannt, da die Auszahlung immer von den persönlichen Gegebenheiten des Arbeitnehmers (Steuerklasse, Konfessionszugehörigkeit, Krankenkasse) abhängt. Ich würde fasst mal vermuten, dass dein Arbeitgeber eine relativ kleine Klitsche ist, wo der TVöD nur "angelehnt" verwendet wird, und die wahrscheinlich die Abrechnung von einem Dienstleister erledigen lässt.

fynn1981fynn 
Fragesteller
 29.03.2018, 14:14
@Altersweise

vergütung ist tatsächlich nur auf "tarifniveau". das kann natürlich alles heißen und lässt viele hintertüren offen.
mir geht es jetzt hauptsächlich darum, dass ich die paar hundert euro brutto, die mir ja bereits zustünden, mit dem nächsten gehalt bekomme.