Nachzahlung Nachtzuschlag?

3 Antworten

Zuschläge gibt es immer nur für real gearbeitete Zeiten. Nicht während Krankheit oder Urlaub.

Hexle2  07.08.2018, 06:58

Das ist falsch.

Hier gilt in beiden Fällen das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip nach den §§ 11 BUrlG und 4 EFZG.

Muss der Chef mir während meines Urlaubs oder Krankheit den Nachtzuschlag auch zahlen (natürlich dann versteuert),

Ja, muss er.

Es gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Der AN muss bei Krankheit und Urlaub so bezahlt werden, als hätte er gearbeitet.

Beim Urlaub richtet sich die Berechnung des Urlaubsentgelts nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der AN in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat (§ 11 Bundesurlaubsgesetz).

Prof. Dr. Peter Wedde zählt im Arbeitsrechtkommentar zum § 11 auf, was im Einzelnen zum Arbeitsverdienst gehört. Eindeutig gehören Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in die Berechnung (BAG 20.6.2000 - 9 AZR 437/99).

Das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip gilt auch bei der Entgeltfortzahlung (Krankheit oder Feiertag).

Die Berechnung der Entgeltfortzahlung ist im § 4 Entgeltforzahlungsgesetz geregelt. Der AN soll das Arbeitsentgelt erhalten, das ihm ohne Krankheit zugestanden hätte.

https://www.arbeitsrechte.de/schichtzulage/

,kann ich das rückwirkend einfordern und für wie lange?

Ja, Du kannst das Dir zu wenig gezahlte Geld rückwirkend fordern.

Wie lange Du rückwirkend nachfordern kannst, kommt auf die Vereinbarungen im Arbeits-, bzw. angewandten Tarifvertrag an.

In vielen Arbeitsverträgen/Tarifverträgen sind Ausschlussfristen vereinbart. Es gibt Ausschlussfristen z.B. von sechs Monaten, 12 Monaten...... Die Ausschlussfristen müssen allerdings mindestens drei Monate betragen. Wird eine Ausschlussfrist unter drei Monaten vereinbart, so ist diese Vereinbarung nichtig (§ 307 BGB - Inhaltskontrolle).

Gibt es keine Vereinbarung über Ausschlussfristen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB und die beträgt drei Jahre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  07.08.2018, 13:01
Die Ausschlussfristen müssen allerdings mindestens drei Monate betragen. Wird eine Ausschlussfrist unter drei Monaten vereinbart, so ist diese Vereinbarung nichtig (§ 307 BGB - Inhaltskontrolle).

Das gilt - leider - aber nicht für tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen, die auch nicht der AGB-Inhaltskontrolle nach BGB § 307 unterliegen.

Hexle2  07.08.2018, 14:45
@Familiengerd

Das ist schon richtig, ich bezweifle allerdings stark, dass dieser AG tariflich gebunden ist

Natürlich nicht....keine Chance !!!! Du erbringst keine Leistung, warum soll also bezahlt werden ? Stell dir vor, du liegst am Ballermann, hättest während dieser Zeit nur 10 x Anspruch auf Nachtzuschlag ( das gleiche gilt für Krankheit ), mit welcher Begründung solltest du bezahlt werden ?

Wenn du Inhaber der Tankstelle wärst, würdest du deinen Mitarbeitern diesen Bonus gewähren ? Glaube nicht, weil es wirtschaftlich unsinnig wär.

Hexle2  07.08.2018, 06:57
Natürlich nicht....keine Chance !!!!

Wo nimmst Du das her? Vermutung? Wunschdenken eines AG?

, mit welcher Begründung solltest du bezahlt werden ?

Mit den Begründungen der §§ 11 Bundesurlaubsgesetz und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Indianer66  07.08.2018, 14:53
@Hexle2

Jedenfalls bin ich nicht der Einzige welcher von der Logik so denkt. Lohnfortzahlung bei Urlaub zzgl. evtl. Urlaubsgeld sowie Lohnfortzahlung bei Krankheit ist klar. Aber anderweitige Zuschläge.....um ehrlich zu sein, ist mir neu.

Hexle2  07.08.2018, 14:57
@Indianer66

Ich verstehe schon, dass viele Menschen davon ausgehen, dass man für Arbeit die, aus welchen Gründen auch immer, nicht geleistet wird, auch keine Zuschläge bekommt.

Der Gesetzgeber hat allerdings die Meinung, und die finde ich gerecht, dass ein AN bei Urlaub oder Krankheit keine Nachteile haben darf und deshalb so bezahlt werden muss, als hätte er gearbeitet.

Arbeitsrecht ist halt nicht so einfach und ohne Schulungen und Seminare hat man keine große Chance, die "Feinheiten" verschiedener Gesetze zu erkennen und zu wissen.

Ohne Grundlagenwissen und Fortbildungen hätte ich das auch nicht gewußt ;-))

Indianer66  07.08.2018, 15:03
@Hexle2

Du bist wenigstens offen und ehrlich !