Nachweis Unterhaltspflicht (und Zahlung)

5 Antworten

Wenn der Unterhalt durch das Jugendamt berechnet wurde, dann hat das Jugendamt die Unterlagen. Wenn nicht, müssen sich die Eltern irgendwie auf einen Zahlbetrag geeinigt haben- ob schriftlich hängt von der Beziehung der Eltern zueinander ab- einige soll es geben, die sich auch geschieden vertragen (leider zu wenig).

Bis zu deinem 18. Geburtstag zahlt der Elternteil, bei dem Du nicht lebst, den Unterhalt für dich an den anderen Elternteil. Du selbst hast keinen Anspruch auf diese Zahlungen (die Höhe dürfte dir daher auch egal sein...)

Ab deinem 18. Geburtstag können diese Zahlungen eingestellt werden, denn dann hat der bisher "betreuende Elternteil" (bei dem Du lebst) keinen Anspruch mehr auf diese Zahlungen, da Du volljährig und somit für dich und deinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich bist.

Solltest Du dich dann nicht selbst finanzieren können (weil Du noch "regulär" zur Schule gehst oder eine Ausbildung absolvierst und dein Einkommen gering ist...), so hättest Du möglicherweise weiterhin Anspruch auf Unterhalt - von beiden Eltern.

Du müsstest diesen Anspruch dann aber selbst bei den Eltern nachweisen und Unterhalt einfordern.
Die Höhe richtet sich nach ihren jeweiligen Einkommen - und danach, wo Du wohnst.
Solange Du ab deiner Volljährigkeit nicht selbst etwas einfordern würdest, bräuchte dir auch keiner etwas zahlen.
Der Elternteil, der das bis dahin getan hat, ist dazu nicht mehr berechtigt, sondern ggf. nur ein von dir beauftragter Anwalt. Das Jugendamt könnte auch nichts für dich einfordern, es könnte dich bis zu deinem 21. Geburtstag lediglich dazu beraten....

Solltest Du weiterhin noch bei einem Elternteil wohnen, so könnte dieser seinen errechneten Unterhaltsanteil in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld erbringen.
Auch das Kindergeld könnte er/sie dann weiterhin dafür verwenden.
Und falls das zusammen nicht reicht (für deine Verpflegung, Unterkunft, Strom, Telefon und nun "Dienstleistungen" wie Kochen, Wäschewaschen, Putzen....) auch noch etwas von dem verlangen, was der andere Elternteil dir als Unterhaltsanteil auf dein Konto überweist...

Das Jugendamt bucht das Geld per Bankeinzug deines unterhaltpflichtigen Elternteils ein und überweist es dir auf dein Konto. Solltest du Fragen haben ruf einfach mal im Jugendamt in deiner Stadt an.

:)

bienemayo 
Fragesteller
 01.04.2014, 15:55

aaaah! das hilft mir schon weiter. vielen lieben Dank! :)

DFgen  02.04.2014, 08:18

Unsinn.

Das Jugendamt kümmert sich ggf. um den Unterhalt für minderjährige Kinder.
Diese haben aber selbst keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen, sondern nur ihr betreuender Elternteil.

Entweder übereist der unterhaltspflichtige Elternteil das Geld direkt auf das Konto des betreuenden Elternteils - oder beim Weg über das Jugendamt dieses dann an den betreuenden Elternteil.

Steht doch auf dem Kontoauszug deiner Mutter. Wende dich daher an deine Mutter. Entweder der Vater ueberweist das Geld direkt oder es laeuft ueber das Jugendamt. Bei der Bank oder dem Jugendamt wirst du aber wohl keine Auskunft kriegen, wenn du noch minderjaehrig bist. Und nach 18 macht das Jugendamt nichts mehr.

Kontoauszug? Jugendamt?

bienemayo 
Fragesteller
 01.04.2014, 15:46

auf dem Kontoauszug könnte es auch sein, dass das Elternteil die Summe freiwillig zahlt. ich suche einen "offizielleren" nachweis, dass diese Pflicht, die Summe regelmäßig in einer bestimmten Höhe zu überweisen, besteht. :/

kirsche777  01.04.2014, 15:51
@bienemayo

es gibt da so eine Tabelle, in der das festgelegt ist (Düsseldorfer?), ansonsten würde ich tatsächlich mal beim Jugendamt nachfragen- in den Scheidungspapieren? wird es wohl nicht stehen?

bienemayo 
Fragesteller
 01.04.2014, 16:02
@kirsche777

ja, das ist die Düsseldorfer Tabelle. Diese legt aber nicht allzu deutlich fest, wer wie viel zahlen muss, da gibt es sehr viele Ausnahmen und Umstände, die dabei berücksichtigt werden. lieben Dank trotzdem :)

DFgen  02.04.2014, 08:24
@bienemayo

Ein offizieller Nachweis für eine Zahlungsverpflichtung ist ein sog. "Unterhaltstitel". Darin ist die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes festgelegt.

Dieser wird vom Jugendamt oder Notar oder Gericht ausgestellt für den betreuenden Elternteil eines minderjährigen Kindes.

Ein volljähriges Kind muss sich einen solchen Titel selbst ausstellen lassen, wenn es die Eltern auf Unterhalt verklagt, weil diese seinen eigens gestelltenUnterhaltsforderungen nicht freiwillig nachkommen.....