Darf Chef Beschäftigungsnachweis für Behörde verweigern?
Hallo. Mein Kumpel braucht für die Elterngeldstelle einen Beschäftigungsnachweis. Sein Chef verweigert das, mit der Begründung, er habe ja einen Arbeitsvertrag. Ich war immer der Meinung, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, einen solchen Nachweis für eine Behörde auszustellen; finde aber im Netz kein entsprechendes Gesetz/ Norm, o.Ä.
Weiß jemand von euch Rat?
4 Antworten
Das steht auf dem Formular mit drauf, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung auszustellen hat. Nach § 9 BEEG ist er dazu verpflichtet.
Er soll am einfachsten eine Kopie vom Arbeitsvertrag und von einem aktuellen Gehaltsabrechnung machen (wenn er mag, kann er auch die Zahlen auf der Kopie schwärzen und dann nochmal kopieren; nur geschwärzes kann man immer noch lesen).
Sollte die Elterngeldstelle immer noch nicht zufrieden sein, soll sie sich direckt mit dem Arbeitgeber in verbindung setzen (er soll das am besten in den Brief an die Elterngeldstelle schreiben, mit dem Hinweiß, sollte es der Fall sein, möchte er eine Abschrieft des Briefes an den Arbeitgeber).
Er ist nach Paragraph 60 Abs. 1 im Sozialgesetzbuch I dazu verpflichtet.
Musst einfach mal mit dem Anwalt drohen, wenn er dann nicht mitmacht mal ein Schreiben ans Amt schicken und den Sachverhalt erklären. Die werden ihm dann schon Druck machen. Das kostet nämlich ordentlich Strafe, wenn er das verweigert.
Ein Arbeitsvertrag nebst Gehaltsbescheinigungen ist ja auch absolut ausreichend. Da hat der Chef zufällig mal recht.