Nachhilfe anmelden?
Hi zusammen!
Ich bin Student und würde gerne in der Nachbarschaft Kindern Nachhilfe geben. Hierzu zwei Fragen: 1. Muss ich das in irgendeiner Form als Gewerbe anmelden? 2. Wie läuft das mit der Versteuerung? Muss ich mir den erhaltenen Lohn quittieren lassen?
Falls es zu diesem Thema noch etwas wichtiges zu wissen gibt, das ich außer Acht gelassen habe, wäre ich für Tipps dankbar.
2 Antworten
Nein, das musst du niergendwo angeben. 1. wirst du vermutlich nicht mehr als €400 verdienen und 2. werden Lehrberufe als Zweiteinkommen ohnehin nicht versteuert. Ich gebe auch Nachhilfe und mein Vater ist Lehrer und hat früher auch mal Nachhilfe als Zweiteinkommen gegeben. Er hat mir erklärt dass er es niergendwo angeben oder versteuern musste weil Lehrberufe nicht zu versteuern sind
Warum wird denn hier so schnell eine Antwort als "hilfreichste Antwort" gekennzeichnet? Erst mal abwarten, was noch so kommt!
Es ist immer wieder erstaunlich, wieviel falsche Antworten es zu Rechts-, Steuer- und Kindergeldfragen bei GF gibt!.
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Die Praxis:
Nachhilfe wird meist gegen bar erteilt und niemand kümmert sich um die Versteuerung.
Die Theorie bzw. die rechtliche Lage:
Wenn mit selbstständiger Tätigkeit Gewinn erzielt wird, oder das beabsichtigt ist, muss es angemeldet werden. Lehrtätigkeit ist kein Gewerbe, sondern eine Freiberufliche Tätigkeit; also Anmeldung beim Finanzamt.
Umsatzsteuerlich dürfte hier eine Anmeldung mit Nutzung der "Kleinunternehmer-Regelung" (keine MwSt) sinnvoll sein.
Der Jahresgewinn ist zu ermitteln (Einnahmen-Ausgaben (Bücher, Fahrtkosten, ...) ) und kommt in die Anlage S der Steuererklärung.
Der Nachhilfeschüler erhält eine Rechnung oder zumindest eine Quittung. Kopie von Rechnung oder Durchschlag von Quittung ist Beleg für den Nahi-Lehrer.
Ob und wieviel Steuer gezahlt werden muss, hängt von der sonstigen EInkommenssituation ab.
Mehr zu Gewerbe und Freiberuflicher Tätigkeit: www.klicktipps.de/gewerbe.php
Link vom FAmt:
www.steuer.bayern.de/faq/Themen/einkommensteuer/index.asp#tz5.3