Nachhilfe anmelden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das musst du niergendwo angeben. 1. wirst du vermutlich nicht mehr als €400 verdienen und 2. werden Lehrberufe als Zweiteinkommen ohnehin nicht versteuert. Ich gebe auch Nachhilfe und mein Vater ist Lehrer und hat früher auch mal Nachhilfe als Zweiteinkommen gegeben. Er hat mir erklärt dass er es niergendwo angeben oder versteuern musste weil Lehrberufe nicht zu versteuern sind

Warum wird denn hier so schnell eine Antwort als "hilfreichste Antwort" gekennzeichnet? Erst mal abwarten, was noch so kommt!

Es ist immer wieder erstaunlich, wieviel falsche Antworten es zu Rechts-, Steuer- und Kindergeldfragen bei GF gibt!.

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Die Praxis:

Nachhilfe wird meist gegen bar erteilt und niemand kümmert sich um die Versteuerung.

Die Theorie bzw. die rechtliche Lage:

Wenn mit selbstständiger Tätigkeit Gewinn erzielt wird, oder das beabsichtigt ist, muss es angemeldet werden. Lehrtätigkeit ist kein Gewerbe, sondern eine Freiberufliche Tätigkeit; also Anmeldung beim Finanzamt.

Umsatzsteuerlich dürfte hier eine Anmeldung mit Nutzung der "Kleinunternehmer-Regelung" (keine MwSt) sinnvoll sein.

Der Jahresgewinn ist zu ermitteln (Einnahmen-Ausgaben (Bücher, Fahrtkosten, ...) ) und kommt in die Anlage S der Steuererklärung.

Der Nachhilfeschüler erhält eine Rechnung oder zumindest eine Quittung. Kopie von Rechnung oder Durchschlag von Quittung ist Beleg für den Nahi-Lehrer.

Ob und wieviel Steuer gezahlt werden muss, hängt von der sonstigen EInkommenssituation ab.

Mehr zu Gewerbe und Freiberuflicher Tätigkeit: www.klicktipps.de/gewerbe.php