nach reklamation bekomme ich nicht den vollen kaufpreis. normal?

2 Antworten

ich finde ich habe im recht, wenn ich behaupte, dass ich recht auf meine volle kaufsumme habe.

Nein, hast Du nicht, da Du den Fernseher ja benutzt hast, er also nicht mehr neu und deswegen weniger wert ist. Das ist, meine ich, sogar entweder irgendwo im BGB geregelt oder aber gültige Rechtsprechung.

schliesslich gibt es nicht umsonst eine garantie.

Du meinst Gewährleistung (so heißt das richtig). Das heißt aber nicht, dass Du nach anderthalb Jahren noch den vollen Kaufpreis zurückerhältst. Du hast eigentlich viel zu lange gewartet. Nachbesserung (Reparatur) ist das Erste, Du musst dem Verkäufer/Hersteller eine angemessene Zeit dafür lassen. Vier Versuche musst Du allerdings auch wieder nicht hinnehmen, spätestens nach dem zweiten Versuch hättest Du einen Umtausch oder eine Rückabwicklung des Kaufs verlangen sollen (müssen).

wie ich am besten jetzt vorgehen soll.

Wenn Du eine REchtsschutzversicherung hast, ruf die an und frage, wie sie die Aussichten einer Klage sehen (ich behauote, eher schlecht), ansonsten: Nimm das Geld, ärgere Dich ein bischen, und kauf DIr einen anderen Fernseher. Was Dein Hänlder noch versuchen könnte, wäre ein Erstzgerät (also Umtausch) von Samsung zu bekommen.

Lieder ist es so: Der Lieferant kann einen "angemessenen Betrag" für die Nutzung abziehen. Die Frage ist hier eher, was ist angemessen.