Kann Händler Garantie nach 6 Monaten verweigern?
Ich habe als Privatkunde von einem Onlinehändler ein Gerät gekauft. Kaufdatum November 2014. Jetzt geht der Motor nicht mehr. Der Onlinehändler verweigert den Umtausch etc, da er nur 6 Monate Garantie gibt. Ich solle mich an den Hersteller wenden. Dieser sitzt aber in China.
Kann sich der Onlinehändler hier der Garantieleistung unter einem Jahr entziehen?
Was kann ich machen? Habe ich ein Recht auf Umtausch bei Onlinehändler?
6 Antworten
Garantie ist Sache des Herstellers, aber darauf brauchst Du nciht einzugehen.
Gem. §§ 437 ff BGB steht Dir für 24 Monate ein Recht auf Gewährleistung durch den Verkäufer zu. Nachbesserung, Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers. entscheidend, Du hast ein Recht auf ein mängelfreies Gerät.
Falsch, der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden mutwillig, oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde.
Wenn ich mit einem Auto, dessen Motar nach 6 Monaten kaputt ist zum Händler komme, muss ich nciht beweisen, das der Motor beim kauf eine Macke hatte, sondern der Händler müsste beweise, dass ich ohne Öl gefahren bin, oder sonst einen Bedienfehler hatte.
Grundsätzlich muss nach deutschem Recht derjenige, der etwas behauptet, es auch beweisen. Wenn nun der Käufer behauptet, das Produkt sei bereits beim Kauf mangelhaft gewesen, muss er dies auch beweisen. Allein für die ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr nach §476 BGB.
Also musst du nach 6 Monaten eben doch beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Nach 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen. Stichwort: Beweislastumkehr
Nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen.
Wo ich gerade dabei bin, dich zu korrigieren. Die Art der Nacherfüllung im Rahmen der Sachmängelhaftung wählt der Käufer und nicht der Verkäufer.
Die Garantie ist nicht gestzlich geregelt, sehrwohl allerdings die Gewährleistung. Der Händler haftet für Mängel am Gerät.
Für Mängel die beim Übergang der Sache schon vorhanden waren.
Nach 6 Monaten greift die sogenannte Beweislastumkehr. das heisst du musst nachweisen das der Motorschaden auf einem Fehler beruht der bereits beim Kauf der Sache vorhanden war. Bis dato musste dir nachgewiesen werden das du den Fehler verursacht hast. Der Verkäufer hat jetzt also die besseren Karten.
Garantie ist IMMER freiweillig!
Um genau zu sein, ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vorbei.
Nein, sie tritt im 6 Monat ein. Bis dahin muss der Verkäufer beweisen, dann erfolgt die Umkehr und der Käufer muss beweisen.
Im Monat sechs passiert gar nichts sondern danach. Dann fällt nämlich die Beweislastumkehr nach §476 BGB weg.
Wo steht in dem Paragraphen, dass sie weg fällt. Die Beweislastumkehr ist ein Ereignis das die Beweislast (wer muss beweisen) umkehrt (erst Verkäufer, danach Käufer)
Hast du eigentlich den § gelesen? Der heisst Beweislastumkehr. Und sein Inhalt beschreibt ebendiese während der ersten sechs Monate. Grundsätzlich muss in Deutschland derjenige, der etwas behauptet, im Sachmängelhaftungsfall der Käufer, das auch beweisen. Er trägt also die Beweislast. Nun gibt es eben den §476, der für die ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang diese Beweislast umkehrt. Danach fällt also die Beweislastumkehr weg.
Beweislastumkehr heisst das ganze nicht, weil ein anderer dann beweisen muss, sondern weil es in einem Sonderfall eben eine andere Beweislast gibt.
Kannst du vergessen, bei der gesetzl. Gewaehrleistung ist nach 6 monaten der kauefer beweispflichtig.
Nein kann er nicht er hat eine Pflicht auf Gewährleistung wenn es Neuware ist
Das hätte er bei Gebrauchtware auch. Allerdings muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Viel Spass.
Aber auch nur wenn er beweisen kann, dass der Mangel beim Kauf schon vorlag.