Nach Kündigung noch krankschreiben lassen?

7 Antworten

Im Betrieb geht nicht alles mit rechten Dingen vor und Du möchtest "krankmachen"??

Dein Vertrag geht über 30 Stunden also sag das dem AG. Es kann nicht viel passieren, Du bist schon gekündigt.

Mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es Entgeltfortzahlung. Ohne gibt es kein Geld, Du fehlst UE und es könnte eine Fristlose hinterher kommen.

Wenn du kein Geld mehr für den Monat bekommst, würde ich einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen. 

Oder aber dir ist das Geld egal und du bleibst vom Betrieb fern. Mehr als Kündigen kann er dich nicht mehr

Bella191295 
Fragesteller
 28.07.2016, 14:13

Ich habe ja die Abrechnung schon bekommen ...durch die im übrigen auch keiner durchsteigt - aber noch kein Geld - im Vertrag steht allerdings auch bis zum Letzten des Monats - also müsste morgen das Geld drauf sein. Oder können Sie mir das einfach streichen?  

fwgFIWgw  28.07.2016, 14:22
@Bella191295

ne eben nicht. Das wäre Vertragsbruch und damit kannst du vor das Arbeitsgericht gehen. Hatte sich jetzt nur so gelesen als würden sich dich für die restliche Zeit nicht mehr bezahlen. 

Lege eine Krankschreibung vor, denn dann stehen dir für diese Tage auch Lohn zu. Und: solltest du beim neuen AG gekündigt  werden, sollte für den Fall von ALG1- Bezug ein lückenloser Beschäftigungsnachweis vorhanden sein.

Wg nicht gezahltem Lohn: warst du bisher nur einen einzigen Monat da? Kommt der Monatslohn  ev am 15. des Folgemonats? Hast du schon länger keinen Lohn erhalten, wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. 

 LG

Bella191295 
Fragesteller
 28.07.2016, 14:20

Nein also ich habe am 31.6 den Vertrag unterschrieben - auch da erst zugeschickt bekommen- dass ich ab dem 01.7 arbeite ...ich würde aber erst ab dem 5.7 eingeteilt. Diese drei Tage habe ich als minusstunden aufgelistet bekommen und habe mit knapp 30 minus Stunden angefangen.auf meiner Abrechnung die ich schon bekommen habe steht auch der 01.07 ..gekündigt werde ich aber mit einer Frist zum 05.08 ...
Dass heißt mein Geld was ich bis jetzt erarbeitet habe müsste vertraglich morgen da sein ...ich habe aber Angst das sie mir das auch nicht zahlen

Ich würde dir Raten dass du dich an eine Arbeitnehmervertretung wie die Gewerkschaft wendest, wenn du Mitglied bist, können die für dich auch die Überstunden einklagen und sehen, dass auch bei der Kündigung alles richtig abläuft.

Ansonsten kannst du dir auch wenn du kein Mitglied bist einen Rat von denen einholen, erstreiten werden sie dir zwar nichts, aber sie können dir sagen was du tun kannst und was deine Pflichten jetzt sind etc.

Auch wenn gekündigt wurde, musst du trotzdem bei Krankheit eine AU vorlegen. Ansonsten fehlst du unentschuldigt, und für unentschuldigte Fehltage gibt es kein Geld.

Abgesehen davon sollte man den Axxxx in der Hose haben und sowas immer anständig zu Ende bringen - du willst ja sicher auch noch ein vernünftiges Zeugnis haben.

Bella191295 
Fragesteller
 28.07.2016, 15:01

Also nur damit wir uns richtig verstehen. Ich bis her mehr arbeiten gegangen als es vertraglich vereinbart war. Überstunden werden nicht bezahlt. Krankentrage werden nicht bezahlt. Ein Zeugnis werde ich mit 100% Wahrscheinlichkeit in diesem Schuppen auch nicht bekommen. Und ob ich n arsch in der Hose habe oder nicht,ändert nichts an der Situation das ich die nächsten zwei Wochen genauso ausgenommen werden würde, wie zuvor. Mir geht es hier einzig und allein darum - ob ich mein bisher erarbeitetes Geld morgen bekomme oder ob sie mir das streichen können.

DarthMario72  28.07.2016, 15:34
@Bella191295

Krankentrage werden nicht bezahlt.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es erst nach 4 Wochen. Das hat nichts mit "dem Schuppen" zu tun, sondern ist geltendes Recht. Für die Krankheitstage musst du dich an deine Krankenkasse wenden. Erst nach den 4 Wochen ist der AG zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Ein Zeugnis werde ich mit 100% Wahrscheinlichkeit in diesem Schuppen auch nicht bekommen

Darauf hast du mit 100% Sicherheit einen Anspruch, den du notfalls gerichtlich durchsetzen kannst.

Mir geht es hier einzig und allein darum - ob ich mein bisher erarbeitetes Geld morgen bekomme oder ob sie mir das streichen können.

Zu dem vereinbarten Zahlungstermin, ja.

DarthMario72  29.07.2016, 14:10
@DarthMario72

ich habe einen 30std vertrag, werde aber WIEDER mal ..auf 40 Std. Eingeteilt. 

Möglicherweise ist das gar keine böse Absicht. Vielleicht weiß es derjenige, der die Einteilung macht, gar nicht besser; ggf. weiß er nicht, dass du nur einen Vertrag über 30 Stunden hast. Hast du diese Möglichkeit mal in Betracht gezogen?