Nach der Kündigung weiter Überstunden machen?

6 Antworten

Auch während der Kündigungsfrist läuft das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten weiter. Das bedeutet u.U. (Überstundenklausel im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) auch, dass angeordnete Überstunden zu leisten sind.

Es wäre natürlich wünschenswert, dass Du in diesem Fall noch vor Deinem Ausscheiden Gelegenheit bekämst, diese Überstunden durch Freizeitausgleich wieder abzubauen.

Mit anderen Worten, er will Dir dann Restlohn und die Überstunden gleichzeitig auszahlen.

Das kann durchaus zu Pipi in den Augen führen,w enn Du dann auf die Abrechnung guckst.


Habt Ihre eine vernünftige Zeiterfassung, so dass Du die geleisteten Ü. auch nachweisen kannst? Nicht,d ass der dann auf die Idee kommt und Dich darauf hängen lässt. Normalerweise werden Überstunden und Resturlaub, so es geht, noch abgefeiert. Oder dann eben ausgezahlt.



Der Arbeitgeber kann auch in der Kündigungsfrist noch Überstunden anordnen. Diese musst du auch, sofern das dein Arbeitsvertrag hergibt, machen. Dir steht dafür selbstverständlich die entsprechende Vergütung zu.

Du musst bis zum Ende der des Arbeitsvertrages das machen was im Arbeitsvertrag festgehalten ist.

Alternativ, was nicht die feine Art ist, lässt du dich krankschreiben. Aber denk bei sowas an dein Arbeitszeugnis!

Interesierter  01.02.2017, 12:34

Eine Krankschreibung zu erwirken, ohne dass der FS wirklich krank ist, wäre Betrug. Das ist eine Straftat, die strafrechtlich geahndet werden könnte.

Ich glaube nicht, dass der FS wegen dieser Sache dann mit einer Vorstrafe durchs Leben gehen will.

Familiengerd  01.02.2017, 12:57
@Interesierter

Ich glaube nicht, dass der FS wegen dieser Sache dann mit einer Vorstrafe durchs Leben gehen will.

Dazu wird es hundertprozentig nicht kommen.

Diese "Straftat" - wenn sie denn überhaupt "als solche" verfolgt und geahndet würde! - wäre nicht in einem so hohen Maße strafbewehrt, dass es zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister (und damit im "Führungszeugnis") käme.

Du musst das machen, bis der Termin der Kündigung erreicht ist.

MancheAntwort  01.02.2017, 12:26

Humbug !

Er (sie) muss das machen, was im Arbeitsvertrag steht !

Nicht mehr !

Amaz97  01.02.2017, 12:28

Wenn im Vertrag steht, das er folge zu leisten hat, dann schon. Also wenn steht, dass man eine bestimmte Anzahl haben muss etc. Wenn der Chef es im Vertrag geschrieben hat dann schon.

ES IST MEIN BEREICH ICH WEIS DAS WOHL

Violetta1  01.02.2017, 12:29
@Amaz97

Ja ne, is klar. Weis ich auch. Deine Qualis stehen ja im Profil.

Familiengerd  01.02.2017, 13:03
@Amaz97

@ Amaz97:

Ein Arbeitnehmer muss Überstunden nicht alleine deshalb leisten, weil er sich im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet hat und der Arbeitgeber sie anordnet.

Entscheidend ist dabei dann, dass es eine betriebliche Notwendigkeit zur Leistung von Überstunden gibt.

Der Arbeitgeber ist in keinem Fall berechtigt, Überstunden "nach Lust und Laune" anzuordnen!

Wenn das tatsächlich "Dein Bereich" sein sollte (so, wie Du Dich äußerst, darf man das bezweifeln), solltest Du das wissen!

Amaz97  01.02.2017, 13:07

Das ist wohl normal, das er das nicht nach Lust und Laune machen kann, aber Anscheind muss man hier jedes Detail erwähnen. Aber damit hast du recht.

Familiengerd  01.02.2017, 13:10
@Amaz97

Das ist wohl normal, das er das nicht nach Lust und Laune machen kann

Na, da sieht die Arbeitswirklichkeit in vielen Fällen leider aber anders aus.

Anscheind muss man hier jedes Detail erwähnen.

Manchmal ist das so, weil einen solche aussage wie "Wenn im Vertrag steht, das er folge zu leisten hat, dann schon." entsprechend dieser "Arbeitswirklichkeit" auch falsch verstanden werden kann.