Gehaltszahlung nach Kündigung
Wann und wie bekommt man seinen Teilgehalt wenn man mitten im Monat gekündigt hat? Ich frage wegen einem Freund, der kurz vor der Gehaltszahlung auf Grund von Problemen mit seinem Chef gekündigt hat. Auf schriftlichem Weg ist bis jetzt noch nichts erfolgt. Also die Kündigung erfolgte gestern mündlich.
6 Antworten
Dein Freund soll auf jeden Fall schriftlich kündigen - die Kündigungsfrist beträgt gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats - im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag können auch andere Fristen enthalten sein.
Innerhalb der Kündigungsfrist muss er Resturlaub und ggf. Überstunden / Minusstunden ausgleichen.
Dein Freund ist verpflichtet (wenn noch übrig, s.o.) seine Arbeitskraft bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Verfügung zu stellen und der AG ist verpflichtet, diese auch zu bezahlen. Dabei kann er dies zu den üblichen Lohnzahlungsterminen machen (d.h. Monatsmitte oder Monatsende - je nachdem, wie es in de Firma gehandhabt wird.
Man muss zwischen Lohnabrechnungstermin und Lohnzahlungstermin unterscheiden!
Lohnabrechnungstermin = immer Ultimo!
Lohnzahlungstermin kann ggf. auch der 15. des Folgemonats sein (z.B. wegen der Einbindung von Überstunden, Provisionen oder sonstigen variablen Lohnbestandteilen).
Eine mündliche Kündigung gilt überhaupt nicht
Er müsste ja auch auf jeden Fall die Kündigungsfrist einhalten. Der Arbeigeber könnte ihn also ihne weiteres zu Schadensersatz verpflichte, Da muss er foh sein, wenn er überhaupt noch etwas bekommt.
Man kann nicht mündlich kündigen. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Das Gehalt wird erst zum vertraglich verenbarten Termin ganz normal fällig. Meist ist es der 30. des Monats(also nachträglich) manche Tarifverträge sehen aber auch den 15. als Zahltag vor.
Mündliche Kündigung zählt eigentlich nicht. http://wirtschaft.t-online.de/muendliche-kuendigung-unter-umstaenden-wirksam/id_47699856/index
Schriftlich folgt demnächst.
Dann hat er auch nicht gekündigt. Mündlich zählt nicht.