Gehaltszahlung nach Kündigung

6 Antworten

Dein Freund soll auf jeden Fall schriftlich kündigen - die Kündigungsfrist beträgt gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats - im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag können auch andere Fristen enthalten sein.

Innerhalb der Kündigungsfrist muss er Resturlaub und ggf. Überstunden / Minusstunden ausgleichen.

Dein Freund ist verpflichtet (wenn noch übrig, s.o.) seine Arbeitskraft bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Verfügung zu stellen und der AG ist verpflichtet, diese auch zu bezahlen. Dabei kann er dies zu den üblichen Lohnzahlungsterminen machen (d.h. Monatsmitte oder Monatsende - je nachdem, wie es in de Firma gehandhabt wird.

verreisterNutzer  27.07.2012, 20:00

Man muss zwischen Lohnabrechnungstermin und Lohnzahlungstermin unterscheiden!

  • Lohnabrechnungstermin = immer Ultimo!

  • Lohnzahlungstermin kann ggf. auch der 15. des Folgemonats sein (z.B. wegen der Einbindung von Überstunden, Provisionen oder sonstigen variablen Lohnbestandteilen).

Eine mündliche Kündigung gilt überhaupt nicht

Er müsste ja auch auf jeden Fall die Kündigungsfrist einhalten. Der Arbeigeber könnte ihn also ihne weiteres zu Schadensersatz verpflichte, Da muss er foh sein, wenn er überhaupt noch etwas bekommt.

Man kann nicht mündlich kündigen. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Das Gehalt wird erst zum vertraglich verenbarten Termin ganz normal fällig. Meist ist es der 30. des Monats(also nachträglich) manche Tarifverträge sehen aber auch den 15. als Zahltag vor.

Dann hat er auch nicht gekündigt. Mündlich zählt nicht.