Nach Berufsschule in den Ausbildungsbetrieb?

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Es war vorher so, dass volljährige Azubis mit zwei Berufsschultagen theoretisch an beiden Tagen nach der Berufsschule zum Betrieb kommen mussten. Dabei zählt die Zeit in der Berufsschule inkl. Anfahrtsweg von der Berufsschule zum Betrieb als Arbeitszeit (z. B. Schule von 8-13 Uhr, Ankunft bei Betrieb um 13:30 = 5,5 Stunden; 2,5 müssen noch gearbeitet werden, um auf 8 zu kommen).

Die Änderung bewirkt eine Anpassung an das Jugendschutzgesetz, sodass nun auch volljährige Azubis an einem (!) Tag freigestellt werden müssen, wenn die Berufsschule länger als 5 Schulstunden geht.

Welcher der beiden Tage das ist, ist meines Erachtens nach dem Ausbilder überlassen. Sinnvoll ist natürlich, wenn man nach dem kürzeren Schultag in den Betrieb kommen muss. Alles andere lohnt sich nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wem es das Gesetz gibt Dan gilt das nicht nur bei einem Berufsschul tag sonder bei allen.

Zu 1 das gilt bei jede beispiel.

Am besten ist du fragst den Lehrer in der Berufsschule oder direkt bei der Kammer nach den die muss das ganz genau wissen.

an beiden müssen durch die Neureglung der ganze tag angerechnet werden..