Arbeit statt Berufsschule - Darf der Ausbilder mich einfach "aus der Schule holen"?

7 Antworten

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Es besteht Schulpflicht, der Ausbilder darf seine Lehrlinge nicht einfach zum Arbeiten aus der Schule abkommandieren. Wenden Sie sich an Ihren Berufsschullehrer. Peter Kleinsorge

wenn er eine gute begründung hat, darf er das. aber auch nur dann, wenn er das nicht immerzu macht. dafür muss dein arbeitgeber eine freistellung an die berufsschule schicken.

Nein, denn die Berufsschule ist Teil deiner Ausbildung und Vertrages. Daran hat er sich zu halten.

nein, er macht sich sogar strafbar.Wende dich an deinen Berufschullehrer oder Vertrauensmann der Innung

Nein, das darf er nicht, es besteht Berufsschulpflicht.