MwSt / VAT bei Import aus den Niederlanden?
Hallo :)
Ein Händler aus den Niederlanden sagt, dass er für eine Firma innnerhalb der EU keine VAT berechnet.
Wie verhält sich das steuerlich mit Import nach Deutschland (beim Weiterverkauf an Endkunden)?
- Muss ich mit Kleinunternehmerregelung die vollen 4,00€ EK-Preis als MwSt (0,76€) an das FA abführen?
Ich habe aktuell nicht vor mich selbstständig zu machen - Rein aus Interesse :)
- Wenn ich die Kleinunternehmerregelung nicht nutze / MwSt ziehen würde und der Händler keine VAT verlangt, wie sieht es da dann aus?
1 Antwort
Der Niederländer kann nur steuerfrei nach Deutschland liefern, wenn der deutsche Gewerbetreibende ihm seine USt-ID mitteilt. Das fällt bei einem Kleinunternehmer weg, also muss der Händler aus NL in dem Fall mit niederländischer USt berechnen und liefern.
Ohne Kleinunternehmerregelung (und mit deutscher USt-ID) ist die Lieferung für den Niederländer steuerfrei, der Erwerber im Inland muss aber eine Erwerbsbesteuerung vornehmen mit 19% - hat aber in gleicher Höhe einen Vorsteueranspruch.
Nicht ganz korrekt: Die Systematik hast du richtig erkannt, bei einem Brutto-Verkaufspreis von 6 € sind aber nur 0,96 € Umsatzsteuer enthalten und nicht 1,14 €. Und abzuführen an das Finanzamt wären dann 0,96 €, da sich bei der Erwerbsbesteuerung die Umsatzsteuer und die Vorsteuer aufkommensneutral gegenüberstehen.
Der Mwst befreite Kleinunternehmer rechnet die 4,84 als Kosten und hat einen Rohertrag von 1,16
Der normale Unternehmer führt vom Brutto Verkaufspreis 96 cent Mwst ab, zahlt 4 Euro netto hat also einen Rohertrag von 1,04 .. tatsächlich erscheint auf der Vorsteuererklärung aber noch ein abzuführende Mwst von 76 cent und eine Abziehbare Vorsteuer in gleicher Höhe, er muss also genau die 96 cent abführen.
Verkauft er MWSt befreite die ware aber nicht (Verbrauchsmaterial, Arbeitsmittel) oder nicht geich, sind die 84 cent erst mal extrakosten, der steuerpflichtige Unternehmer zahlt dagegen netto nur die 4 euro ..
19% von 6€ sind 1,14€ - Ich kann leider nicht nachvollziehen, wie du auf die 0,96€ kommst.
Diese 0,96€ muss man komplett an das FA zahlen und kann sich dann die 0,76€ Vorsteuer wiederholen?
Ich sehe da die Problematik, dass der Importeur kurzzeitig (Bis FA gezahlt hat) 1,72€ Steuern zahlt und somit kaum Gewinn für Betriebssausgaben etc. bleibt. Man hört ja oft Berichte/ man kennt´s, dass das FA sich mal ein paar Wochen Zeit lässt, bis sie die Gelder auszahlen (z.B. Steuererklärung).
"[...]da sich bei der Erwerbsbesteuerung die Umsatzsteuer und die Vorsteuer aufkommensneutral gegenüberstehen."
Das habe ich leider nicht verstanden ... :)
Ich möchte mit meinen Fragen nicht nerven - Aber leider findet man beim benutzen von Google nicht die geschünschten spezifischen Antworten (oder die Erklärung ist als Laie unverständlich).
>19% von 6€ sind 1,14€
Dann verkaufst Du die Ware also für 7,14 €? Denn die Steuer wird ja vom Nettopreis berechnet.
>Ich kann leider nicht nachvollziehen, wie du auf die 0,96€ kommst.
5,04 = 100 %. 19 % = 0,96. Gibt einen Bruttopreis von 6 €.
>Diese 0,96€ muss man komplett an das FA zahlen und kann sich dann die 0,76€ Vorsteuer wiederholen?
Im Zeitpunkt des Erwerbs musst Du 76 Cent Steuer bezahlen und kannst 76 Cent Vorsteuer gegenrechnen, = Null.
Im Zeitpunkt des Verkaufs musst Du diesen versteuern.
>Man hört ja oft Berichte/ man kennt´s, dass das FA sich mal ein paar Wochen Zeit lässt, bis sie die Gelder auszahlen
Das kann in diesem Fall jedenfalls nicht passieren. Bei Kauf zahlt und bekommt der Unternehmer nichts.
>"[...]da sich bei der Erwerbsbesteuerung die Umsatzsteuer und die Vorsteuer aufkommensneutral gegenüberstehen."
Das habe ich leider nicht verstanden ... :)
Im Zeitpunkt des Erwerbs musst Du 76 Cent Steuer bezahlen und kannst 76 Cent Vorsteuer gegenrechnen, = Null.
Danke für die Antwort :)
Nochmal als Rechenbeispiel:
Als Kleinunternehmer im Einkauf: 4,00€ Ware + 0,84€ (NL MwSt/Vom Händler gezahlt)
Bei 6€ VK-Preis an Endkunden, kann der Kleinunternehmer die vollen 1,16€ (Firmen)-Gewinn behalten, kann sich die Steuer aber nicht wiederholen.
Ohne Regelung im Einkauf: 4,00€ Ware + 0,76€ (DE MwSt/Vorsteuer an das DE FA vom Importeur)
Verkauf an Endkunden: Brutto 6€ = 1,14€ MwSt (Vom Importeur and das DE FA)
-> Der Importeur kann sich aber die Vorsteuer von 0,76€ vom DE FA wieder holen, richtig?
Muss der Importeur nur die Differenz (0,38€) an das FA überweisen? So hätte der Importeur einen Gewinn von 0,86€ - Korrekt?