Mutwillig ein Loch in einen Kondom stechen, Straftat?

8 Antworten

Leute, Leute - was habt Ihr nur für Probleme ! STRAFTAT ? Man(n), wo bist Du denn mit Deinen Gedanken ?

Das Wörtchen "Pech" wäre jetzt zwar gemein zu sagen (Gemeinheit ist es von Deiner Ex-Freundin !), aber die Schwangerschaft hätte doch auch mit Kondom und ohne bewußte Beschädigung Rechtsfolgen gehabt - nämlich Vaterschaft !

Vielleicht solltest Du, wenn Du wieder klar bei Verstand bist, mal der Ursache auf den Grund gehen - oder ist Deine Ex Dir als MENSCH das nicht mehr wert ???

Finde ich ja interessant, wie kommt denn Deine Ex an Deine Kondome? Denke nicht, dass eine Anzeige möglich ist, nicht mal wegen Sachbeschädigung, da der Wert wohl zu gering ist.

Dann führe mal den Beweis. Eventuell hätte sie den Schaden bei ausbleibender Vaterschaftszahlungen deinerseits gehabt, falls ein Gericht so entscheidet. Bin ich aber nicht sicher, wenn Gerichte sagen dann wahrscheinlich, daß Kondome auch so versagen können und man auch mit Kondom nicht 100%ig scher sein kann.

mhh lol is das ne frage xD nein kannsu nich weil du hast keine zeugen und auch keine beweise ausserdem wird dich jeder für doof erklären weil ein kind ist ja nichts schlimmes ^^ und wer so mit jemandem schläft is selber schuld ^^ sie wird das nicht umsonst machen! (wobei das auch nich gerade vorbildlich is)

Nicht immer die Verantwortung auf die Frau schieben. Also, musst du auch damit rechnen. Hast ja auch deinen Spaß gehabt...

Seelenfrieden  21.07.2009, 16:02

... ich gehe gedanklich auch so weit, aber verbal bin ich über das Aushaken des Verstandes sehr enttäuscht !

Moppskopf 
Fragesteller
 21.07.2009, 16:04

? Soll ich den Mist etwa verantworten??

Seelenfrieden  21.07.2009, 16:05
@Moppskopf

... von welchem "MIST" sprichst Du denn, lieber Menschenfreund ?

Siam1  21.07.2009, 16:07
@Seelenfrieden

Seelenfrieden,meinst du jetzt meinen Verstand?

Moppskopf 
Fragesteller
 21.07.2009, 16:13
@Siam1

Eigentlich wollte ich nur wissen ob es strafbar ist jemanden ungewollt in eine Vaterschaft zu zwängen. Die Antwort weiß ich jetzt. Danke dafür. Auf den Rest den ihr da schreibt kann ich aber gerne verzichten!

Siam1  21.07.2009, 16:19
@Moppskopf

@Moppskopf,damit musst du rechnen, dass eine Antwort auch weniger angenehm ausfällt. Nun, sehe es genauso: Wie willst du das beweisen?

Moppskopf 
Fragesteller
 21.07.2009, 16:25
@Siam1

Ich will sie ja nicht wirklich anzeigen. Aber wenn ich ihr sagen könnte das sie sich damit strafbar macht würde mir das schon reichen

Siam1  21.07.2009, 17:09
@Moppskopf

sag ihr doch einfach, du hättest dich informiert, dass sie sich strafbar macht,( sie wird auf die schnelle auch nicht rausfinden können, ob das so stimmt), dann hat sie was nachzudenken. Also, da du ja von Ex redest, nehme ich an, ihr habt auch räumlich getrennt, insofern leb Du doch jetzt besser dein eigenes Leben und schau nicht zurück( soweit das machbar ist) Alles andere lähmt nur.