Rum erzählen, dass jemand eine Straftat begangen hat: Strafbar? Kann man den jenigen anzeigen?

7 Antworten

Das ist Rufmord und dazu kann man definitiv Anzeige erstatten, zudem kommt wahrscheinlich noch eine Anzeige wegen Falscher Verdächtigung. Man braucht für eine Straftat feste Beweise ansonsten ist die Person zu 100% unschuldig. Selbst wenn es jemand behauptet muss dieser feste Beweise für seine "Vermutung" vorbringen. Ansonsten ist es wie gesagt strafbar.

Daedric

freisel  08.01.2015, 01:24

Dafür kann man definitiv keine Anzeige erstatten.

Daedric  08.01.2015, 01:24
@freisel

Für was? Rufmord oder Falsche Verdächtigung?

freisel  08.01.2015, 01:26
@Daedric

Für Rufmord.

freisel  08.01.2015, 01:28
@Daedric

Das steht doch schon im Link. Rufmord gibt es nicht. Es gibt nur Üble Nachrede oder Verleumdung. Mehr gibt es nicht.

Daedric  08.01.2015, 01:29
@freisel

Rufmord ist ein anderes Wort für Verleumdnung.

freisel  08.01.2015, 01:33
@Daedric

Rufmord ist wohl eher ein anderes Wort für Üble Nachrede. Und was im vorliegenden Fall vorliegt, erfüllt wohl eher den Tatbestand der Üblen Nachrede, als den der Verleumdung.

Der Straftatbestand den du suchst nennt man Üble Nachrede. Wenn die Weitererzähler zu dem Zeitpunkt definitiv wussten das der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat sogar Verleumdung. Rufmord ist das nicht, da es Rufmord nicht gibt.

Das ist Verleumdung bzw. üble Nachrede und ja, das ist strafbar und wer so etwas bewusst verbreitet, den kann man auch anzeigen.

Das ist üble Nachrede, diese ist anzeigbar