Rum erzählen, dass jemand eine Straftat begangen hat: Strafbar? Kann man den jenigen anzeigen?
Hallo liebe Leute, ich habe eine sehr wichtige Frage und wäre so froh wenn dies ernst genommen wird und auch beantwortet wird! Schilderung anhand eines Beispiels: XY wird festgenommen und verdächtigt eine Straftat gegangen zu haben. Es wird ermittelt. XY hat dies nicht getan, er/sie war lediglich am falschen Ort zur falschen Zeit. Andere haben es mitbekommen und erzählen sehr vielen, dass XY diese Straftat begangen hat, obwohl noch nichts klar ist. Die gesamte Familie wird in den Dreck gezogen. Das Gerücht verbreitet sich, die Kinder verlieren die Freunde und werden gehänselt. XY's Ruf ist sowieso ganz unten. Kann man diese Person, die so etwas weiter erzählt und insbesondere die Kinder (sagen wir mal zwischen 14-16 Jahre) von XY damit fertig macht, anzeigen bzw ist das strafbar? Wenn ja WIE HEIßT DIESE STRAFTAT?
7 Antworten
Das ist Rufmord und dazu kann man definitiv Anzeige erstatten, zudem kommt wahrscheinlich noch eine Anzeige wegen Falscher Verdächtigung. Man braucht für eine Straftat feste Beweise ansonsten ist die Person zu 100% unschuldig. Selbst wenn es jemand behauptet muss dieser feste Beweise für seine "Vermutung" vorbringen. Ansonsten ist es wie gesagt strafbar.
Daedric
Für was? Rufmord oder Falsche Verdächtigung?
Für Rufmord.
Lt. dieser Quelle schon: http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung_%28Deutschland%29
Das steht doch schon im Link. Rufmord gibt es nicht. Es gibt nur Üble Nachrede oder Verleumdung. Mehr gibt es nicht.
Rufmord ist ein anderes Wort für Verleumdnung.
Rufmord ist wohl eher ein anderes Wort für Üble Nachrede. Und was im vorliegenden Fall vorliegt, erfüllt wohl eher den Tatbestand der Üblen Nachrede, als den der Verleumdung.
Okay
Der Straftatbestand den du suchst nennt man Üble Nachrede. Wenn die Weitererzähler zu dem Zeitpunkt definitiv wussten das der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat sogar Verleumdung. Rufmord ist das nicht, da es Rufmord nicht gibt.
Das ist Verleumdung bzw. üble Nachrede und ja, das ist strafbar und wer so etwas bewusst verbreitet, den kann man auch anzeigen.
Klingt nach übler Nachrede oder Verleumdung.
Das ist üble Nachrede, diese ist anzeigbar
Dafür kann man definitiv keine Anzeige erstatten.