Musterung hoden abtasten?

3 Antworten

Hallo,

zu deiner Information:

Auch wenn immer wieder anderes behauptet wird, aber die Intimuntersuchung bei der Stellung kann man verweigern und sollte man – wenn man den eigentlichen Zweck der Intimuntersuchung kennt – auch unbedingt verweigern.

Es wird nach einer eventuellen Verweigerung von der Ärztin (dass es mit Garantie eine Ärztin sein wird, hat auch einen Grund: es verstärkt nämlich den eigentlichen Zweck noch) u. den Bundesheerangehörigen zwar mit Sicherheit versucht werden, dich zu ´überreden´, vielleicht wird auch mit einer Strafe gedroht (dies ist ein ´Bluff´, eine eventuell ausgesprochene Strafe wegen ´Verweigerung der Intimuntersuchung´ würde mit Sicherheit im Zuge eines Gerichtsstreites aufgehoben werden) und es wird natürlich behauptet werden, dass man zu dieser Intimuntersuchung verpflichtet ist.

Dieser letzte Punkt (die behauptete Verpflichtung zur Intimuntersuchung) wäre eine glatte Lüge. Es gibt in Österreich kein Gesetz, welches besagt, dass man zur Intimuntersuchung verpflichtet ist.

Laut Wehrgesetz ist man ´nur´ verpflichtet:

a) ´sich der Stellung zu unterziehen´ (Stellungpflicht § 18)

b) bezüglich Untersuchung ist gesetzlich nur festgelegt, dass man eine Blutprobe abgeben muss.

Konkrete gesetzliche Regelungen, zu welchen Untersuchungen man verpflichtet ist, gibt es NICHT. Es gibt lediglich die schwammige Formulierung zur Verpflichtung an der ´Mitwirkung an der zur Feststellung der Eignung zum Wehrdienst erforderlichen ärztl. und psychol. Untersuchung´ (§ 18 1a 2. Wehrgesetz)

Auch wenn diese Formulierung ebenso wie die Formulierung in § 18a (3) des Wehrgesetzes (´verpflichtet......Weisung......zu befolgen´) von der Ärztin und dem anderen Personal garantiert in diese Richtung ausgelegt werden wird, ist man dennoch NICHT verpflichtet, sich der Intimuntersuchung zu unterziehen.

Es gibt in Ö. eben kein derartiges Gesetz in diese Richtung und es kann aus einem einfachen Grund auch keines geben. Ein Gesetz, welches eine Person zu einer Intimuntersuchung VERPFLICHTET, würde nämlich im Widerspruch zu einem höherrangigem - und uneinschränkbarem - Gesetz stehen und im Falle eines Gerichtsstreites (bisher hat das meines Wissens noch niemand gemacht) vom österr. VfGH sicherlich aufgehoben werden würde. (Eine Verpflichtung zur Intimuntersuchung ist in Österreich selbst bei Strafgefangenen nur unter äußerst strengen Voraussetzungen (begründeter Verdacht, richterliche Anordnung, Verpflichtung zur Untersuchung durch geschlechtsgleiches Arzt- u. Sicherheitspersonal) möglich.

Zu einem weiteren möglichen ´Argument´, nämlich dass dies ein Befehl ist und Befehle beim Bundesheer zu befolgen sind, ist zu sagen:

a) Die Pflicht zur Befolgung von Befehlen oder eben ´Weisungen´ (wie es in § 18a (3) des Wehrgesetzes steht) gibt es beim Bundesheer natürlich, aber auch nicht zu 100%.

b) Bei der Stellung ist man aber kein Bundesheerangehöriger, sondern trotz allem nach wie vor Privatpersonen mit grundsätzlich allen gesetzlichen Rechten, auch aller Menschenrechte.

c) Befehle oder Weisungen, welche gegen höherrangige Gesetze verstoßen, MÜSSEN nicht befolgt bzw. darf diese Weigerung nicht bestraft werden (siehe dazu auch den letzten Absatz) 

Juristisch betrachtet ist übrigens jedes Unterdrucksetzen (egal welcher Art) nach der Weigerung der Intimuntersuchung auch bereits als Nötigung (insbesondere in dieser eindeutig hierarchischen Situation) zu klassifizieren.

Meine Empfehlung lautet daher: Gehe kurz vor der Stellung zu einem Arzt – oder besser – Urologen deines Vertrauens, lass dich auf einen eventuellen Leistenbruch (noch besser auch Hoden u. Penis) untersuchen, lege dieses Attest bei der Stellung vor u. verweigere unter Verweis auf dieses Attest (´habe ich schon erledigt u. ist daher nicht mehr notwendig´) die Intimuntersuchung.

Ich wette, die Ärztin bzw. das Bundesheer werden auch unter diesen Bedingungen nicht auf die Intimuntersuchung verzichten wollen.

Bezüglich der Intimuntersuchung ist auch zu sagen, dass durch diese Untersuchung lediglich ein eventueller Leistenbruch erkannt werden kann. Andere Krankheiten, wie z.B. ein eventueller Hodenkrebs, können durch diese Untersuchung – auch wenn das Bundesheer anderes behauptet und damit wissentlich lügt – nicht erkannt werden.

Zusammengefasst:

  • Eine Verpflichtung zu einer Intimuntersuchung würde gegen die Menschenrechtskonvention, welche auf für die Situation der Stellung nicht außer Kraft gesetzt werden kann, verstoßen.
  • Deshalb müsste eine Verweigerung der Intimuntersuchung (wofür ein vorliegendes Attest über eine kurz zuvor durchgeführte Untersuchung auf einen Leistenbruch durch einen praktische Arzt oder besser einen Urologen ein sehr gutes Argument wäre) anstandslos u. ohne weitere ´Überredungsversuche´ akzeptiert werden.
  • Eine ´Weisung´ oder ´Befehl´, die Intimuntersuchung zuzulassen, wäre rechtswidrig u. eine deshalb ausgesprochene Strafe wäre ungültig. Grund: Eine ´Weisung´ oder ein ´Befehl´ zur Zulassung bzw. Erzwingung – und darum würde es sich dabei handeln - einer Intimuntersuchung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention u. jede Maßnahme, mit welchem sich ein Individuum gegen die Verletzung seiner Menschenrechte wehrt, DARF nicht mit einer Strafe sanktioniert werden.  

Bei mir war außer der Ärztin ein Rekrut (Grundwehrdiener) im Raum. (als Schreiber) Den du nach Aufruf alleine betrittst. Aber bei mir hat er weggeschaut bzw die Ärztin war vor ihm. Jeder Rekrut der in der Stellungsabteilung arbeitet, wird was ich weiß vertraglich zur Schwiegenheit verpflichtet. Ob das wirklich stimmt kann ich nicht sagen.

Ne, du wirst warten und man ruft dich ins Untersuchungszimmer. Er oder sie schaut kurz und das wars auch schon.

FFeuerwehr 
Fragesteller
 30.09.2018, 20:12

Ist da dann noch was unangenehmes zu tun

gaijin60  01.10.2018, 02:32

Ja geht, er/sie drückt etwas an deinen Säcken. (damit will es feststellen ob du irgendwelche unbekannten knoten in dir hast.)