Muss Vater fuer Besuchsrecht eigene Wohnung haben?
Hallo, ich habe eine Frage. Mein Freund und ich haben einen ein einhalb-jaehrigen Sohn. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Unsere Beziehung droht zu brechen und ich habe einige Problema mit seinen Eltern, falls er ausziehen wuerde, wuerde er zu seinen Eltern ziehen, jedoch mag ich es ueberhaupt nicht, wenn er auf unseren Sohn aupasst weil er ihn dann immer zu den Grosseltern abschiebt und die meine Regelnnicht beachten und immer alles gegen meinen Willen machen und versuchen ihn umzuerziehen mit Methoden die einfach total schraeg sind. Sollten wir uns wirklich trennen, kann ich da eventuell etwas machen wie eine Kondition beim Besuchsrecht dass er meinen Sohn jederzeit sehen kann, aber halt mit der Vorraussetzung dass dann auch wirklich ER auf ihn aufpasst und ihn nicht dauernd abschiebt? Hoffe ihr koennt mir helfen, vielen Dank im voraus!!1
2 Antworten
Er darf den Umgang bei seinen Eltern verbringen und den Kontakt zu Ihnen ermöglichen. Kontakt zu den Großeltern ist auch wichtig.
Während des Umgangs bestimmt der Umgangsberechtigte wo sich das Kind aufhält, was das Kind isst, was das Kind spielt, ob das Kind fernsieht oder nicht und wer mit dem Kind Kontakt hat.
Kurz - der Umgang ist seine Sache, nicht Deine. Der Umgang ist dafür das, dass das Kind den Vater und sein Umfeld kennenlernt.
Wenn er keine eigene Wohnung hat, dann ist das halt so.
Er braucht keine eigene Wohnung.
Hi, du kannst die Besuchsregelungen zusammen mit deinem Freund und dem Jugendamt besprechen.