Muss neuer Chef nach Übernahme weiterhin Weihnachtsgeld bezahlen obwohl im alten Arb.Vertrag steht freiwillige Leistung, diese aber seit 20 Jahren bezahlt wird?

2 Antworten

Eine freiwillige Leistung muss von einem neuen Chef nicht notwendigerweise weiter gewährt werden, ausserdem hast du ja den Vertrag mit dem alten Chef gemacht.

gabokro 
Fragesteller
 10.07.2015, 12:44

Danke für die Antwort. Der Vertrag wurde vor ca. 24 Jahren gemacht. Alle anderen Mitarbeiter hatten diese Klausel nicht oder gar keinen Arbeitsvertrag. Trotzdem haben alle ihr Weihnachtsgeld (nach Klage) erhalten. Als Rechtsnachfolger muss der neue Inhaber doch mindestens darauf hinweisen, daß das Gewohnheitsrecht auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld künftig entfällt?