Trotz pflicht nicht bezahlt?

Familiengerd  29.05.2021, 12:58

Dein Arbeitgeber kann viel sagen und verlangen.

Das ändert nichts an der Antwort zur verlinkten Frage.

Das Problem ist nur, wie Du Dein Recht ohne "böse" Folgen durchsetzen kannst.

Binnysfragen 
Fragesteller
 29.05.2021, 22:01

Oh man wenn das ne Antwort wäre würde ich sie auszeichnen :D

Familiengerd  29.05.2021, 23:49

Das hast Du (unter dem Link) doch schon getan! 👍😊

Binnysfragen 
Fragesteller
 30.05.2021, 00:01

Ja aber ich mein im Bezug auf diese Frage hier

Familiengerd  30.05.2021, 17:07

Seit wann bist Du bei diesem Arbeitgeber beschäftigt?

Binnysfragen 
Fragesteller
 30.05.2021, 17:16

Februar

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du in einer behördlich angeordneten Quarantäne warst, muß dein AG dir dein Gehalt zahlen. Er kann sich das Geld dann bei den Behörden zurück holen, auf Basis das Infektionsschutzgesetzes.

Mal abgesehen davon, dass es total verantwortungslos ist, von jemandem in offizieller Quarantäne zu fordern, arbeiten zu kommen.

Ggf. würde ich mal beim Arbeitsgericht anrufen was du tun kannst.

Binnysfragen 
Fragesteller
 16.06.2021, 11:46

Das Arbeitsgericht bietet einem direkt nur teure Beratung an...

Ich war nicht in Quarantäne , das ist es ja! Ich wollte arbeiten kommen, er wollte nicht dass ich arbeiten komme und mir wurde gesagt, dass der Arbeitgeber zahlen muss wenn er aus eigenen Stücken jemandem der Arbeitsfähig und Arbeitswillig ist verbietet zu kommen

maja0403  16.06.2021, 11:51
@Binnysfragen

Wenn er nicht möchte, dass du arbeiten kommst muß er auch zahlen und bekommt es nicht ersetzt vom Staat. Mehr als deine Arbeitsleistung anbieten kannst du nicht.

Binnysfragen 
Fragesteller
 16.06.2021, 11:58
@maja0403

Eben und genau das hat er gemacht und mir die Zahlung verweigert und die Frage ist was ich jetzt machen soll

maja0403  16.06.2021, 12:02
@Binnysfragen

Im Zweifelsfall einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Kann natürlich zur Folge haben, dass er dich kündigt.

Chromat66  16.06.2021, 14:03
@Binnysfragen

Natürlich muss er das, schließlich stellst du deine Arbeitskraft ja zur Verfügung.
Ein Arbeitsvertrag beinhaltet nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Erfüllung der vereinbarten Arbeitszeit.
Will dein Chef aus eigenem Wunsch nicht, dass du arbeiten kommst, dann muss er dich bezahlt freistellen.

Binnysfragen 
Fragesteller
 16.06.2021, 14:42
@Chromat66

Aber genau das hat er eben nicht gemacht und die Frage ist doch was ich jetzt machen soll?

Chromat66  16.06.2021, 15:47
@Binnysfragen

Wenn gut zureden nicht hilft, bleibt wohl nur noch der Klageweg, oder Verzicht

Rein rechtlich, hast Du deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt und dein Arbeitgeber hat diese nicht angenommen. Er hat dich nachhause geschickt.

Somit ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug und muss dir für die Zeit die er dich freistellt entsprechend bezahlen.

Hast Du dem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorgelegt das Du als genesener zu behandeln bist?

Aber wie gesagt, wenn der Arbeitgeber dich aus reiner Vorsicht nicht arbeiten lässt, hat er zu zahlen.

Teile dem Arbeitgeber einfach schriftlich mit, dass Du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Kommt er in den Annahmeverzug hast Du dann gute Karten.
Er wird ganz schnell merken, dass Du Dich arbeitsrechtlich informiert hast und dann schauen wir mal wie er reagiert.

Wende dich an den Rechtspfleger vom Arbeitsgericht. Der kann dir das genau sagen und kostenlos ist die Beratung auch.

Binnysfragen 
Fragesteller
 28.05.2021, 12:48

Nein die kostet an die 200 Euro

Dea2019  28.05.2021, 14:35
@Binnysfragen

Tut sie nicht! Ich bin damals da gewesen, die Dame hat mich nett beraten udn ich habe dann sofort Klage eingereicht auf Zahlung...und das Arbeitsgericht ist bis zum ersten Termin (der Güteverhandlung) nun mal KOSTENLOS.

Binnysfragen 
Fragesteller
 28.05.2021, 20:53
@Dea2019

Also ich habe heute mit denen telefoniert und die meinten ein Beratungsgespräch kostet zwischen 180 und 200 Euro

Dea2019  28.05.2021, 20:59
@Binnysfragen

Nicht anrufen, hingehen und sagen, dass du deinen lohn einklagen willst. Dann erklärt man dir schon, ob du recht hast oder cheffe...und nimmt de Klage auf...und das ist KOSTENLOS

Binnysfragen 
Fragesteller
 28.05.2021, 21:09
@Dea2019

Dann kommst du eben woanders her als ich

Hier darf man nicht einfach da hin und das kostet

Trotzdem danke für deine Hilfe

Familiengerd  29.05.2021, 12:54

Das Gericht und die dort Beschäftigten dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

Das verbietet das Rechtsdienstleistungsgesetz RDG!

Zur Frage, was Deine Rechte sind, habe ich dir ja schon eine Antwort gegeben, auf die Du mit Deinem Link auch verweist.

Zur Deinen jetzigen Fragen:

Ist das was er macht rechtens?

Selbstverständlich nicht.

Was kann ich tun?

Das ist schon schwieriger zu beantworten.

Wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitstellen) oder wenn - wie in Deinem Fall bei einer Beschäftigung seit Februar dieses Jahres - das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate besteht, dann ist das Kündigungsschutzgesetz KSchG (noch) nicht anzuwenden - d.h., dass der Arbeitgeber kündigen kann, ohne einen dafür berechtigenden Grund (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) haben zu müssen. Es gibt dann nur einen "Basis"-Kündigungsschutz gegen Kündigungen, die willkürlich sind, gegen die guten Sitten oder denn Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen oder ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme vermissen lassen (was in der Praxis aber nicht oder nur sehr schwer zu beweisen ist).

Du hast dann also kaum "Machtmittel", um während des Arbeitsverhältnisses Forderungen gegen Deinen Arbeitgeber durchzusetzen, wenn er sich trotz Hinweises auf die rechtliche Lage, die ihn zur Zahlung verpflichtet, weigert.

Solltest Du es dennoch versuchen und der Arbeitgeber deshalb (oder aus einem anderen Grund) das Arbeitsverhältnis kündigen, kannst Du Deine Forderungen auch noch nachträglich gegen Deinen Arbeitgeber geltend machen; dabei sind aber Fristen zu beachten:

Eventuell gibt es vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen. Nach Verstreichen dieser Ausschlussfristen ab Fälligkeit einer Forderung aus dem Arbeitsverhältnis kannst Du diese Forderung nicht mehr durchsetzen. Diese Ausschlussfristen dürfen einzelvertraglich nicht kürzer sein als 3 Monate; tarifvertraglich (also nach einem anzuwendenden Tarifvertrag - wovon ich in Deinem Fall aber nicht ausgehe) dürfen sie zwar auch kürzer sein, betragen aber meist 3 oder zweistufig 6 Monate. Ohne solche vereinbarten Ausschlussfristen gilt für Deine Forderung die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist", für Forderungen aus 2021 bis zum 31.12.2024.

Deine Forderungen solltest Du dann mit einem Einwurfeinschreiben an den Arbeitgeber richten, eine Zahlungsfrist von 1o bis 14 Tagen einräumen und für den Fall der Weigerung oder Nichtreaktion mit einer Klage drohen (oft reicht das dann schon). Für eine solche Klage beim Arbeitsgericht musst Du in der ersten Instanz (Gütetermin, Kammertermin) erst einmal keinen Anwalt beauftragen (wenn Du Dir das selbst zutraust), den Du in dieser 1. Instanz sowieso immer selbst bezahlen musst, wenn Du nicht passend rechtsschutzversichert oder kein Gewerkschaftsmitglied bist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast. Die Klage wird bei der Rechtsantragstelle eines Gerichts eingereicht, kann dort aber auch zur Niederschrift aufgenommen werden, wobei kostenlos bei der Formulierung geholfen wird (es gibt dort aber keine Rechtsauskünfte).

Übrigens ist die Aussage "das fällt unter Überstunden und wird nicht bezahlt" völliger Blödsinn.

Ich verstehe die Antwort deines Chefs nicht wenn du keine Überstunden angehäuft hast.

Wahrscheinlich will er das du die Zeit später nacharbeitest, d.h. jetzt also so einiges an Minus Stunden anhäufst.

Das kann er aber so nicht erwarten.

So lange du deine Arbeitskraft anbietest, er dich aber momentan nicht im Unternehmen haben will bist du eben im Home Office.

Wenn er keine sinnvollen Tätigkeiten im Home Office für dich hat, ist das seine Sache.

Biete ihm an Dinge von zu Hause zu erledigen, und gucke was dann wenn du wieder da bist passiert. Du wirst ja deinen Lohn ganz normal weiter bekommen.

Wenn er dann erwartet das du einen kleinen Teil nacharbeiten sollst indem du ab und zu mal länger bleibst würde ich mich an deiner Stelle dann aber auch nicht quer stellen.

Wichtig ist nur das du zeigst das du Arbeiten willst, notfalls auch von zu Hause.

Binnysfragen 
Fragesteller
 29.05.2021, 13:37

Home office ist in meinem Arbeitsbereich nicht möglich

Ich verstehe um ehrlich zu sein den ersten Satz nicht wirklich. Er hat ja lediglich gesagt dass er den tag wo er mich freigestellt hat als überstünden verrechnet und mich nicht bezahlt, obwohl ich laut Community ein recht darauf habe