Muss Mutter (Teilzeit arbeitend) Unterhalt zahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für das beim Vater lebende minderjährige Kind ist die Mutter in jedem Fall unterhaltspflichtig.

Dabei trifft für sie sogar eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit zu", was bedeutet:
Sie muss alles ihr Mögliche unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind leisten zu können. (Vollzeitjob, ggf. noch Nebenjob...)

Würde sie dem nicht nachkommen, so könnte ihr Selbstbehalt (1080 Euro) herabgesetzt werden oder ihr ggf. ein "fiktives" Einkommen angerechnet werden, nach dem der Unterhalt dann berechnet wird.

Wenn die Kinder beim Vater sind, ist die Mutter sicher unterhaltspflichtig. Kann sie nicht zahlen, springt bis zu einem gewissen Kindsalter das Jugendamt ein, danach ist sie dann dran.