Muss mir ein Händler die MwSt. erstatten?
Folgende Frage:
Wir haben über Amazon zwei Lautsprecher bestellt. Da Amazon nicht in die Schweiz lieferte, haben wir dies über grenzpost.de abgewickelt. Dort haben wir die Lautsprecher geholt und diese dann an der Schweizer grenze verzollt. Danach sind wir zu dem deutschen Grenzposten und haben und den Zollstempfel auf der Rechnung geholt damit wir die deutschen MwSt. erstattet bekommen.
Wäre dies komplett über Amazon gegangen, wäre alles nun kein Problem. Doch es lief über ein Amazon zwischenhändler. Diese solle man per E-Mail kontaktieren um den weiteren vorgehen zu diskutieren. Der Händler hat seinen Sitz in Frankreich und meint, da es nach Deutschland geliefert wurde, seien diese fein raus. Grenzpost.de hatte uns versichert, dass dies so nicht sei. Wenn wir das Zeugs in die Schweiz holen und wir an der Grenze entsprechend den Poststempfel erhalten, hat der Laden uns zu zahlen. Vorallem, weil diese über Amazon.de verkaufen.
Ist dies so? Muss der Händler mir nun die MwSt. erstatten oder ist dieser fein raus?
Danke :)
2 Antworten
Grenzpost kann viel versprechen, wenn der Tag lang ist. Sie sind nicht Vertragspartner. Sie haben zwar sicher Erfahrungswerte, aber sind nicht zuständig. Für den Verkäufer ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung an eine Privatperson (er hat ja für Dich in Deinem Auftrag an grenzpost geliefert - Vertrag erfüllt), da gibt es keine Erstatung.
Da es aber nachweislich in die Schweiz gegangen ist, und das auch von vornherein so geplant war, kannst Du Amazon anschreiben, den Sachverhalt schildern und Dich beschweren.Keine Ahnung, ob das was bringt.
Wenn Du in Deutschland im Laden was kaufst, und dann mit in dier Schweiz nimmst, kann man einen "Tax-Refund-Slip" ausstellen lassen (nicht bei Aldi&Co, aber bei Geschäften mit höherwertigen Waren), dann bekommst Du hinterher problemlos die Steuer zurück. Sonst bekommst Du als Privatperson auch nichts wieder - als Firma kannst Du die Steuer irgendwie zurückholen/absetzen, wie genau weiß ich bei der Konstruktion (innereuropäische Lieferung mit Ziel der Weiterleitung in ein Drittland) auch nicht genau, da müsste man einen Steuerberater fragen.
Mir kommt gerad noch eine "blöde Idee": Schreib doch mal Grenzpost an, und verlange von denen die Rückerstattung! Begründung: Du hättest alles so gemacht, wie sie es vorgegeben hätten, und der Händler hätte entgegen dem Versprechen von Grenzpost die EUSt nicht erstattet. Also müssten sie jetzt erstatten, denn Du hast ja alles richtig (nach deren Anweisung) gemacht. Ich wär gespannt auf die Reaktion! (Ich gehe nicht davon aus, dass Du von denen das Geld bekommst, um ehrlich zu sein, aber a) ist es einen Versuch wert, der genau 1 Email kostet (und das kann man noch "investieren"...) und b) müsste Grenzpost sich etwas einfallen lassen, warum sie eben nicht "haften". Auf jeden Fall ständen die dann erst mal "dumm da"... Und rein theoretisch (!) könnte es sogar passieren, dass sie aus Kulanz doch alles oder einen Teil erstatten - wer weiß!
Übrigens Danke für den Stern! Hätte ich nicht mit gerechnet!!
Nein - die Rückerstattung der MWSt ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers. Daher muss man sie immer vor dem Kauf aushandeln.