Muss man wenn man im Studium von den Eltern Unterhalt bekommt, das wieder zurückzahlen?

8 Antworten

Eltern sind verpflichtet, Kinder finanziell für die Erstausbildung zu unterstützen- egal welche Form derselben. Das Kind im Gegenzug, diese möglichst zeitnah zu absolvieren. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht- auch kann man dafür keinen Vertrag machen, das wäre sittenwidrig.

Unterhalt muss nie zurück gezahlt werden, da es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Bafög schon

Nein Eltern sind bis du ein gewisses Alter erreicht hast (glaube 27. Lebensjahr) und noch in Ausbildung bist, dazu verpflichtet dich finanziell zu unterstützen. 
Lg 

Leerkorn  23.12.2018, 15:51

25.

Es ist durchaus denkbar, dass Eltern mit einem Kind einen regelrechten Vertrag schließen. Z.B. wenn mehrere Kinder da sind und es nur für ein Kind reicht, ein Studium zu finanzieren.

 Wenn nichts vereinbart ist, ergibt sich höchstens eine moralische Pflicht.

jede beziehung sollte ausgegichen sein, außer die der eltern dies kann man nicht ausgleichen sagt man.